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F o r u m => Rund um das Thema 'Hypnose' => Thema gestartet von: Lutz am 15. Sep 2006, 20:27 Uhr

Titel: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Lutz am 15. Sep 2006, 20:27 Uhr
Thread-Überschrift nachträglich angepasst - Lutz

Hallo ihr,

manche Besucher gelangen mit dem Suchbegriff "Telefonhypnose" hierher. Da wir dieses Thema meiner Erinnerung nach hier noch nicht angesprochen haben, möchte ich mit diesem Beitrag mal den Anfang machen, verbunden mit der Ermunterung, eure (auch anderslautende) Meinung und/oder eure Erfahrungen dazu zu schreiben.  :)


Was ist Telefonhypnose?

Unter diesem Begriff versteht man heutzutage eine Hypnose, die ein Hypnotiseur an einem Hypnotisanden (einem 'zu Hypnotisierenden') vornimmt, ohne mit diesem am selben Ort zu sein. Während dies früher meist nur über ein Telefon möglich war, sollte man heute wohl auch andere Kommunikationsmöglichkeiten wie die über ein Funkgerät oder über Internet-Verbindungen (Voice over IP, ICQ usw.) hinzuzählen.


Vorteile der Telefonhypnose

Die Vorteile einer Telefonhypnose liegen auf der Hand: ein Hypnotiseur muss nicht erst aufgesucht werden, sondern ist nur ein Telefonat weit entfernt. So kann man Wege (und damit Fahrtkosten und Zeit) sparen. Eine "Versorgung" mit Hypnose ist somit auch in Gebieten möglich, wo kein Hypnotiseur ortsansässig ist. Auch können so Personen in den Genuss einer Hypnose kommen, die z.B. auf Grund von Krankheit oder Behinderung nicht mobil sind oder auch nur anonym bleiben wollen.

Ferner kann eine Hypnose auch schnell und fast spontan bewirkt werden, sofern der Hypnotiseur gerade telefonisch erreichbar ist und Zeit hat.
Und für diejenigen, die eine Honorierung ihrer Tätigkeit fordern, ist durch die Installation einer entsprechenden hochpreisigen Telefonverbindung (z.B. 0900er-Nummer) auch gleich "automatisch" eine Bezahlung der Leistung möglich.


Nachteile der Telefonhypnose

Während bei einer "normalen" persönlichen Hypnose Hypnotiseur und Hypnotisand sich gegenüber im selben Raum befinden, ist bei einer Telefonhypnose noch die Technik mit eingebunden. Und wenn die versagt, kann es zu großen Problemen kommen, die auch bei weitsichtigen, vorausschauenden Suggestionen am Anfang einer Hypnoseeinleitung nie ganz ausgeklammert werden können:

Die Verbindung kann plötzlich gestört sein, der Akku eines der beteiligten Telefone kann seinen Geist aufgeben, Dritte können plötzlich ungebetener Gast in der Leitung sein, der Hypnotisand kann den Telefonhörer leicht verschieben, so dass er die Stimme des Hypnotiseurs nicht mehr hört, oder der Hörer kann dem Hypnotisierten schlicht aus der Hand fallen usw.

Dabei ist nicht zu befürchten, dass der Hypnotisierte nun gar nicht mehr aus seiner Trance herauskäme und in dieser zeitlebens gefangen bliebe, vielmehr ist es so, dass dieser nach ein paar Minuten oder schlimmstenfalls nach ein paar Stunden von allein wieder in einen normalen, unhypnotisierten Zustand zurückfindet. Nur wäre so eine Panne natürlich nicht im Sinne des Erfinders.

Auch kann eine plötzlich, technisch bedingte Unterbrechung natürlich Suggestionen völlig sinnentstellen. Würde beispielsweise bei dem Satz: "Du wirst nun mit jedem deiner Atemzüge immer tiefer in Trance sinken, so lange, bis ich dich wieder aufwecke!", hinter dem Wort "lange" die Verbindung zusammenbrechen, wäre dies noch eine der "kleineren" denkbaren Unwägbarkeiten.

Aber auch, wenn die Verbindung nicht zusammenbrechen sollte, hat so eine Telefonhypnose einen gravierenden Nachteil. Bei einer persönlichen Hypnose hört der Hypnotisand hauptsächlich die Worte des Hypnotiseurs – dieser Teil der Kommunikation kann auch bei einer Telefonhypnose im günstigen Fall funktionieren.

Darüber hinaus aber achtet ein Hypnotiseur auch auf das gesamte Verhalten eines Hypnotisanden. Er hört nicht nur auf dessen Worte (sofern der denn überhaupt spricht), er achtet auch auf die Körperhaltung, auf die Atmung, auf (kleinste) Bewegungen und Veränderungen beim Hypnotisanden. Ohne diese Informationen ist eine Beurteilung des Zustandes und der Befindlichkeit nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich. Um z.B. einen verlässlichen Eindruck von der Tiefe der Trance oder dem Grad des Wohlfühlens bekommen zu können, muss man einen Hypnotisierten sehen.

Hinzu kommt, dass die eingeschränkte Übertragungsqualität feine Nuancen in der Stimme des Hypnotisanden (z.B. Angst oder Freude) ggf. gar nicht hörbar macht.

Dies alles ist aber insbesondere bei therapeutischen Interventionen von großer Bedeutung. Behauptet ein Klient etwa, dass Person "X" ihm nichts mehr bedeute, muss man ihm das am Telefon wohl zunächst mal glauben. Sieht man aber während so einer Aussage, dass die Beine sich verschränken und sich eine Hand zur Faust ballt, wird man als therapeutischer Hypnotiseur ganz andere, bedeutsame Schlüsse daraus ziehen können, was am Telefon naturgemäß nicht möglich ist.


Meine persönliche Meinung zur Telefonhypnose ist daher:

Ich halte eine Telefonhypnose unter folgenden Bedingungen für vertretbar, die alle nebeneinander gegeben sein müssten:

- wenn der Zweck der Hypnose eher "belanglos" ist (z.B. bloße Entspannung oder aus experimentellen Gründen);
- und wenn beim Hypnotisanden eine zweite Person zur Verfügung steht, die notfalls eingreifen kann;
- und wenn mindestens ein zweiter Kommunikationsweg im Falle technischer Probleme möglich ist (2. Telefonanschluss, Handy pp.)
- und wenn man die zu hypnotisierende Person schon persönlich 'irgendwie' kennt.


Ich halte eine Telefonhypnose nicht für vertretbar,

- wenn auf diesem Wege gezielt therapeutisch gearbeitet werden soll;
- wenn „Sicherungen“ (2. Person, 2. Anschluss) nicht zur Verfügung stehen;
- wenn man die anrufende Person und deren Anliegen nicht vorher schon kannte.

Es gibt Hypnotiseure, die nichtsdestotrotz auch therapeutische Telefonhypnosen gegen Geld anbieten; ob man so was tut oder als Klient so ein Angebot wahrnimmt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings sollte man sich über eines klar sein: man erhält auf diesem Wege "nur" eine Hypnose 3. Klasse.

Und etwas anderes steht außer Frage: es ist tatsächlich möglich, jemanden rein übers Telefon auch ohne Blickkontakt zu hypnotisieren und in eine tiefe Trance zu versetzen.  :)


Soweit "grob" meine Auffassungen dazu, andere Meinungen sind, wie gesagt, willkommen!

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Barbara am 16. Sep 2006, 09:53 Uhr
Hallo Lutz und alle anderen :)

auf einigen Seiten hab ich auch schon gelesen, dass unter den Dienstleistungen unter anderem auch "Telefonhypnose" angeboten wird.

Ich persönlich würde sowas nicht anbieten und auch nicht in Anspruch nehmen, wenn ich den Hypnotiseur nicht persönlich kenne.

Selbst habe ich diese Erfahrung schon gemacht und wurde über einen Messenger hypnotisiert. War für mich auch immer ganz in Ordnung, allerdings ist eine "Telefonhypnose" nicht zu vergleichen mit einer Hypnose, wenn mir der Hypnotiseur gegenüber sitzt. Wenn der Hypnotiseur mir gegenüber sitzt, fühle ich mich beschützt und gut aufgehoben, anders als bei einer Telefonhypnose. Diese empfinde ich als ziemlich seicht und nicht so intensiv.

Lieben Gruß
Barbara

Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: MindCore am 16. Sep 2006, 12:30 Uhr
Moinsen,
Zitat
Wenn der Hypnotiseur mir gegenüber sitzt, fühle ich mich beschützt und gut aufgehoben, anders als bei einer Telefonhypnose. Diese empfinde ich als ziemlich seicht und nicht so intensiv.
Rabarbara hat es schon auf den Punkt gebracht.   ;D

Gruß Eddie
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Barbara am 17. Sep 2006, 08:07 Uhr
Rabarbara hat es schon auf den Punkt gebracht.   ;D

Jetzt fang du auch noch an.  >:D :)


Nun aber mal eine Frage von mir, falls Miraculus das nicht schon irgendwo hier gefragt hat? :)

Wann fängt Hypnose an? Wann fängt therapeutisches Arbeiten an? Ausklammern möchte ich jetzt, wenn Telefonhypnose ausdrücklich angeboten wird. Aber wie sieht es aus, wenn ich mich mit einer Person über bestehende Probleme am Telefon, über Messenger oder auch vis-á-vis unterhalte? Und weiter möchte ich ausklammern, dass ich (man) nicht therapeutisch arbeite(t), der "Kummerkasten" vielleicht sogar von den ganzen Vorgängen keine Ahnung hat.

Bisher ist es sehr selten vorgekommen, dass die Person, die ihr Herz ausschüttet nicht in eine leichte Trance geht. Und die Ratschläge, die man vorsichtig formuliert gibt oder die neuen Sichtweisen, die man während des Gesprächs einbringt, fällt das teilweise schon unter therapeutisches Arbeiten?

Leistet nicht jeder Gesprächspartner bereits therapeutische Arbeit? Der, der zuhört, der seinem Gegenüber jegliche Entscheidungsfreiheit lässt, der dem anderen seine eigene Meinung nicht überstülpen will, der sich seinem Gegenüber annimmt, ihn willkommen heißt, indem er sich selbst öffnet und dem anderen liebevoll begegnet - leistet dieser Gesprächspartner nicht schon therapeutische Arbeit, ganz unabhängig davon, ob er eine Heilberechtigung hat oder nicht?

Was meint ihr?

Lieben Gruß
Barbara

Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Miraculus am 17. Sep 2006, 20:10 Uhr
Hallo Barbara,

zum Aspekt der Therapie:


Zitata Barbara:
Zitat
Wann fängt therapeutisches Arbeiten an? Ausklammern möchte ich jetzt, wenn Telefonhypnose ausdrücklich angeboten wird. Aber wie sieht es aus, wenn ich mich mit einer Person über bestehende Probleme am Telefon, über Messenger oder auch vis-á-vis unterhalte? Und weiter möchte ich ausklammern, dass ich (man) nicht therapeutisch arbeite(t), der "Kummerkasten" vielleicht sogar von den ganzen Vorgängen keine Ahnung hat.




Zitat
Leistet nicht jeder Gesprächspartner bereits therapeutische Arbeit? Der, der zuhört, der seinem Gegenüber jegliche Entscheidungsfreiheit lässt, der dem anderen seine eigene Meinung nicht überstülpen will, der sich seinem Gegenüber annimmt, ihn willkommen heißt, indem er sich selbst öffnet und dem anderen liebevoll begegnet - leistet dieser Gesprächspartner nicht schon therapeutische Arbeit, ganz unabhängig davon, ob er eine Heilberechtigung hat oder nicht?


- wenn man bedenkt, daß allein Zuhören, Anteilnahme und das Nachfragen, wie etwas gemeint ist, geschweige denn das Eröffnen neuer Schtweisen oder das Unterbreiten von positiven Vorschlägen richtge Psychotherapie ist
- wenn man weiterhin bedenkt, daß es oft weniger die psychotherapeutische Methode als einige allgeine Elemente sind, die bei der Psychotherapie wirksam sind, und diese Elemente auch in normalen menschlichen Unterhaltungen ins Spiel kommen können
- wenn man bedenkt, daß bei der Frage von "Krankhheit oder nicht" oft die subjektive Einschätzung aussachlaggeben ist (Ist das Problem "erheblich nach Einschätzung des Betroffenen" (= pathologisch) oder nicht?)
- wenn man weiter bedenkt, daß über 25% der Bevölkerung im Sinne der Psychiatrie mindestens einmal im Jahr psychisch krank sind ("richtig" krank, nicht bloß von Zipperlein geplagt)

dann wird man vielleicht verstehen, warum ich das HPG für einen "Gummiparagraphen" halte.
Das gilt wenigstens für seine Auslegung, wonach auch der gewerbemäßig heilt, der nirgendwo Reklame macht und keinen Cent "erwirbt".
("Berufsmäßig" und "gewerbemäßig" kommen nach meiner Anschauung von Beruf und Gewerbe (Erwerb) - aber das ist wohl nicht die "herrschende Rechtsauffassung".)

Wahrscheinlich müsste man bei wirklich konsequenter Anwendung zahlreiche Sozialarbeiter, Seelsorger und telefonischen Betreuer in den Knast stecken.


(Das ist zumindest jetzt mein Eindruck - man mag das durchaus auch ganz anders sehen können.  :))

LG Miraculus
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 18. Sep 2006, 00:47 Uhr
@ Barbara:

Zitat
Wann fängt Hypnose an?

Meine Auffassung dazu steht bei Gunther Schmidt, MEG-Freak, in seinem Buch "Liebesaffären zwischen Problem und Lösung - Hypnosystemisches Arbeiten in schwierigen Kontexten":

"Dort [in einer indirekten Hypnotherapie nach den Konzepten von Milton Erickson] werden keineswegs nur offizielle Tranceinduktionen der klassischen Art genutzt, sondern sogar überwiegend Gespräche, die zielgerichtet immer wieder Themen und Erlebnisprozesse fokussieren, die dem gewünschten Ergebnis dienen sollen (Konversationstrance).
...
Wenn man sich einmal klar macht, wie viele solcher fokussierenden Kommunikationsprozesse im Alltag auf uns einrieseln (..., familiäre Kommunikation), wird deutlich, wie oft und wie unterschwellig intensiv wir im Alltag hypnotisiert werden..."


Bei einer derart weiten Auslegung von Hypnose und Trance, wie auch ich sie vornehme, können solche Gespräche durchaus im gleichen Maße hypnotisch und trancebewirkend sein, wie sie es auch bei einer professionellen Hypnosetherapie wären.

Zitat
Wann fängt therapeutisches Arbeiten an?

Hilfreich können solche Gespräche (und bereits bloßes Zuhören) allemal sein, ob sie denn auch therapeutisch sind, würde ich daran festmachen, ob das Verhalten des "Seel-Sorgenden" sich z.B. auf bloße Anteilnahme beschränkt oder ob dieser z.B. in seiner Kommunikation einer bestimmten Struktur, einem "höheren Ziel", einer Strategie folgt, um den anderen irgendwo hinzubringen, dessen "Erleben und Verhalten" zu modifizieren, und dabei vielleicht auch eine "Meta-Position" einnimmt, die über bloße Anteilnahme hinaus (die damit nicht abgewertet werden soll) eine "lenkende" Aufgabe übernimmt.

So etwas zu tun, ist natürlich wiederum nicht nur "professionellen Therapeuten mit Heilberechtigung" vorbehalten, sondern kann - theoretisch - von jedem geleistet werden.


@ Miraculus:

Zitat
("Berufsmäßig" und "gewerbemäßig" kommen nach meiner Anschauung von Beruf und Gewerbe (Erwerb) - aber das ist wohl nicht die "herrschende Rechtsauffassung".)

Wahrscheinlich müsste man bei wirklich konsequenter Anwendung zahlreiche Sozialarbeiter, Seelsorger und telefonischen Betreuer in den Knast stecken.

Ach wo!  :)
Zielsetzung (der Strafbestimmung) des Heilpraktikergesetzes ist es doch nicht, all diejenigen zu kriminalisieren, die sich mit Rat und Tat um einen Erkrankten herum unterstützend (und vielleicht sogar heilend) einbringen. Das HPG zielt doch nur auf diejenigen ab, die beim Patienten den Eindruck erwecken (wollen), eine den Heilberufen adäquate und deren Leistung gleichwertige/ersetzende Tätigkeit zu erbringen, das ist doch ganz was anderes.  ;)

Eine Krankenschwester, die ihren Patienten regelmäßig und berufsmäßig helfende Worte zuteil werden lässt, verstößt ja nicht gegen das HPG. Dies würde erst dann der Fall sein, wenn sie z.B. behauptete, ihre Worte würden eine ärztliche Behandlung ersetzen...

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Miraculus am 18. Sep 2006, 18:12 Uhr
Hallo Lutz,

die Krankenschwester darf ja ohnehin mehr...sie ist ja eine "Hilfsheilkraft!, sozusagen.

Zitat
Zielsetzung (der Strafbestimmung) des Heilpraktikergesetzes ist es doch nicht, all diejenigen zu kriminalisieren, die sich mit Rat und Tat um einen Erkrankten herum unterstützend (und vielleicht sogar heilend) einbringen. Das HPG zielt doch nur auf diejenigen ab, die beim Patienten den Eindruck erwecken (wollen), eine den Heilberufen adäquate und deren Leistung gleichwertige/ersetzende Tätigkeit zu erbringen, das ist doch ganz was anderes.


Sehe ich (im Moment) nicht. Denn das Gesetz verbietet ja die Ausübung der Heilkunde im weitesten Sinne, völlig unabhängig von irgendwelchen Eindrücken, die entstehen könnten oder nicht.
Meines Wissens wird das Gesetz durchaus auch so ausgelegt, daß nicht nur der berufs- oder gewebemäßig heilt, wer von Heilung spricht.

LG Miraculus
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 18. Sep 2006, 22:00 Uhr
Hallo Miraculus,

Zitat
die Krankenschwester darf ja ohnehin mehr...sie ist ja eine "Hilfsheilkraft!, sozusagen.

dann nimm die Putzfrau im Krankenhaus.  :)

Zitat
Sehe ich (im Moment) nicht. Denn das Gesetz verbietet ja die Ausübung der Heilkunde im weitesten Sinne, völlig unabhängig von irgendwelchen Eindrücken, die entstehen könnten oder nicht.

Na, dann sieh dir mal die (BGH-) Urteile zum Thema an, dort wird regelmäßig die wörtlich so bezeichnete "Eindruckstheorie" vertreten! Das ist doch Sinn der Strafbestimmung aus dem HPG: Wer krank ist, soll zu einem Fachmann gehen. Andere Leute sollen nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass auch sie heilen könnten - egal, mit welchen Mitteln und Methoden.

Das HPG verbietet auch nirgends einem Laien eine Tätigkeit, die sich vielleicht später als heilend erweist - im Gegenteil: wer als Laie zumutbare, vielleicht sogar lebensrettende Maßnahmen nicht ergreift, wird nach dem StGB bestraft ("Unterlassene Hilfeleistung").

Das HPG "meint" im Prinzip nur diejenigen, die sich eine Mütze aufsetzen, auf der "Heiler" steht, um so an Kunden zu kommen.

Lieben Gruß
Lutz

PS:

Zitat
- wenn man weiter bedenkt, daß über 25% der Bevölkerung im Sinne der Psychiatrie mindestens einmal im Jahr psychisch krank sind ("richtig" krank, nicht bloß von Zipperlein geplagt)

Wo hast du eigentlich die Zahl her?
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: rüdiger am 19. Sep 2006, 07:22 Uhr
Hallo,

ich frage mal ganz blöd: Wozu soll denn Telefonhypnose gut sein ? ???

Freundliche Grüße
Rüdiger
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 19. Sep 2006, 07:53 Uhr
ich frage mal ganz blöd: Wozu soll denn Telefonhypnose gut sein ? ???

Vielleicht ist Telefonsex besser als gar keiner?  :hmmm:

Die beste Antwort auf deine Frage können vielleicht diejenigen geben, die Telefonhypnose (auf ihrer Homepage) gezielt anbieten. Tatsache ist zumindest, dass bei Gästen, die mit Suchmaschinen zum Forum gelangen, der Suchbegriff "Telefonhypnose" einen der vordersten Plätze einnimmt, das Interesse am Thema scheint also groß zu sein.

Ob dabei der Gedanke im Vordergrund steht, übers Telefon zu hypnotisieren, oder ob die Telefone selbst (insbesondere Handys) inzwischen so kompliziert sind, dass man meint, diese nur noch mit Hypnose bedienen zu können, weiß ich natürlich nicht...  :ratlos:

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Miraculus am 19. Sep 2006, 17:04 Uhr
Hallo Lutz,

wegen meines Mangels an juritischem Wissen kann ich zur Diskussion ums HPG nicht dazusagen.
Allerdings erinnere ich mich an Folgendes: Du meintest, wenn jemand Hypnose zur reinen Lebenshilfe anbietet, und auch das nur privat und kostenlos, und alle 10 Jahre dabei einmal auch "heilt", weil sich das sponatn so ergibt, dann könne man ihn schon belangen.

lG Miraculus
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 20. Sep 2006, 00:06 Uhr
Hi Miraculus,

die durch den BGH begründete "Eindruckstheorie" meint, dass es im Einzelfall nur darum geht, ob jemand nach außen hin den Eindruck erwecken könnte, dass er mit seinen Methoden heilen, behandeln, lindern usw. würde.
Entscheidend ist, was ein Patient denken könnte.
Wenn man sich als "Hilfesteller" so verhält (durch Aussagen, Werbung, Visitenkarten pp.), kann man sich nicht später darauf zurückziehen und sagen, meine Methode "XY" ist ja, wissenschaftlich belegt, wirkungslos, also falle ich mit meinem Tun nicht unters HPG.

Zitat
Du meintest, wenn jemand Hypnose zur reinen Lebenshilfe anbietet, und auch das nur privat und kostenlos, und alle 10 Jahre dabei einmal auch "heilt", weil sich das sponatn so ergibt, dann könne man ihn schon belangen.

Die Frage ist, was genau du mit "... weil sich das spontan so ergibt,..." meinst. Aber "im Prinzip" denke ich das, in der Tat. Dabei wird es vermutlich niemanden interessieren, wenn sich nach einer unbestritten nur dem "Lebensberatungsbereich" zuzurechnenden Intervention später auch eine gesundheitliche Verbesserung einstellt. Aber auch das Gegenteil ist ja denkbar:

"Als ich immer nervöser und hibbeliger wurde und man mir schon Magengeschwüre diagnostiziert hatte, suchte ich einen Hypnotiseur auf. Natürlich erzählte ich ihm die ganze Geschichte. Er meinte nur: "Das werden wir gleich haben!" Und dann wurde es tatsächlich besser, ich wurde ruhiger und mein Magengeschwür spürte ich auch nicht mehr, das hatte er wirklich gut weggekriegt! O.k., dann kam der Magendurchbruch und ich bin seitdem arbeitsunfähig und verrentet, da hat der wohl was falsch gemacht..."

Angesichts so einer Schilderung muss sich der Hypnotiseur wahrscheinlich warm anziehen...  ;)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Susanna am 20. Sep 2006, 09:29 Uhr
Hallo,

für mich hat das Werben mit Telefonhypnose einen negativen Beigeschmack. Ich habe festgestellt, dass viele Patienten der Hypnose bzw. Hypnotherapie eher skeptisch gegenüberstehen, und zwar bedingt durch entprechende Fernsehsendungen bzw. durch die aufreißerische Darstellung dieser Therapieform in der Presse. Und Werbung mit Telefonhypnose verstärkt diesen Eindruck nur noch!

Was nicht heißen soll, dass ich im Notfall nicht auch Telefonhypnose anwenden würde, wenn - wie Lutz so schön dargestellt hat - alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind.

VG Susanna

Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: rüdiger am 20. Sep 2006, 10:03 Uhr

Vielleicht ist Telefonsex besser als gar keiner?  :hmmm:

Aha ;D
Na ja, vielleicht dann Cybersex. Gibts auch schon Cyber-Hypnose?


Eigentlich stelle ich mir unter Hypnose mehr vor als Worte über Medien welcher Art auch immer rüberzubringen. Rapport und interpersonale Trance gehören bei mir immer zum Setting. Vor allem möchte ich nicht auf das spontane Feedback verzichten. Meine Hypnosen sind halt immer therapeutisch orientiert, Spaßhypnosen mache ich nicht.

Freundliche Grüße
Rüdiger
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Miraculus am 20. Sep 2006, 18:13 Uhr
Hallo zusammen,

@ Lutz: Ach ja, Deine Frege wegwn der 25%:
In einem "populärwissenschaftlichen" Psychologieheft  ;) hatte ich vor vielleicht einem Jahr gelesen, daß 27% der europäischen Bevölkerung pro Jahr einmal, mehrmals, oder leich ununterbrochen an psychischen Störungen mit Krankheitswert leiden.
Das hette eine größere Studie ergeben. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind gering.

Wenn man sich andere Statistiken in Psychiatriebüchern ansieht, scheint das zu stimmen. Ich berücksichtige debei, daß sich die Krankengruppen überschneiden können, daß also jemand mit Eßstörungen auch an einer affektiven Störung leiden mag usw.

LG Miraculus
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 20. Sep 2006, 18:52 Uhr
Hallo Miraculus,

danke!  :)
Du spraschst im Ursprungsposting von "im Sinne der Psychiatrie", was mich Schlimmeres vermuten ließ.
An einer "psychischen Störung mit Krankheitswert" schlag ich als Raucher ja auch schon voll in so eine Statistik.  ;)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Sandy am 20. Sep 2006, 18:55 Uhr

Vielleicht ist Telefonsex besser als gar keiner?  :hmmm:

Aha ;D
Na ja, vielleicht dann Cybersex. Gibts auch schon Cyber-Hypnose?


Eigentlich stelle ich mir unter Hypnose mehr vor als Worte über Medien welcher Art auch immer rüberzubringen. Rapport und interpersonale Trance gehören bei mir immer zum Setting. Vor allem möchte ich nicht auf das spontane Feedback verzichten. Meine Hypnosen sind halt immer therapeutisch orientiert, Spaßhypnosen mache ich nicht.

Freundliche Grüße
Rüdiger

Cyber-Hypnose soll es schon geben .... :-)
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Miraculus am 21. Sep 2006, 18:02 Uhr
Hallo Miraculus,

danke!  :)
Du spraschst im Ursprungsposting von "im Sinne der Psychiatrie", was mich Schlimmeres vermuten ließ.
An einer "psychischen Störung mit Krankheitswert" schlag ich als Raucher ja auch schon voll in so eine Statistik.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Hallo Lutz,

"im Sinne der Psychiatrie" sollte nur bedeuten, daß es um Störungen die nach den psychiatrischen Klassifikationen als krankheitswertig gelten und somit auch potentiell zum Aufgabenfeld der Psychiater gehören.

Bist Du Dir sicher, daß nach den anerkannten Definitionen ein Raucher per se psychisch krank ist? Da würde für mich etwas nicht mehr ganz stimmen.  :-[

LG Miraculus
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 21. Sep 2006, 19:17 Uhr
Hallo Miraculus,

Zitat
Bist Du Dir sicher, daß nach den anerkannten Definitionen ein Raucher per se psychisch krank ist?

"per se" vielleicht nicht, aber ggf. "per definitionem"  :):

Zitat
ICD 10:
F17.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Schädlicher Gebrauch


Und wenn man die weiteren Punkte hinzuzieht:

Zitat
F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom
F17.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom
F17.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom mit Delir
F17.5 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Psychotische Störung
F17.6 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Amnestisches Syndrom 


darf man das wohl nicht so lesen: wenn ein schädlicher Tabakgebrauch vorliegt und es zusätzlich zu einer psychischen oder Verhaltensstörung kommt, so eine Lesart würde ja bei F 17.2 ff. keinen Sinn machen.
Also: der schädliche Gebrauch von Tabak ist offenbar definiert als psychische oder Verhaltensstörung - zumindest in der ICD 10.
Was auch für diejenigen, die als "nicht-Bestallte" Raucherentwöhnungen anbieten, nicht ganz uninteressant sein dürfte...

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Miraculus am 21. Sep 2006, 20:45 Uhr
Hallo zusammen,

wo leben wir eigentlich?

Wenn jemand 20 Jahre privat und unentgeltlich Lebenshilfe macht und dabei einmal eine Störung mit Krankheitswert behandelt, und deswegen ein Fall für den Staatsanwalt ist, ein kriminells Subjekt, dann hört sich für mich einfach alles auf.

Und wenn ich Raucher wäre und es mir schwerfiele, damit aufzuhören, dann würde ich das verdammte Recht haben wollen selbst zu entscheiden, wen ich um Hilfe bitte. Und ich möchte nicht, daß er deshalb wegen einer Straftat und ich wegen Anstiftung zu einer solchen verfolgt werde.

Ich kann es von mir aus noch halbwegs nachvollziehen, wenn jemand, der wirklich ernsthaft psychisch krank ist, nicht von jedem behandelt werden soll. Aber bei ganz normalen alltäglichen persönlichen und sozialen Problemen  möchte ich schon auch die Wahl haben.
Solange ich geistig normal bin zweingt mich niemand, daß ich eine körperliche oder psychische Störung behandeln lasse - egal, wie schwer die sein mag.

Dann möchte ich doch bei einer kleineren Schwierigkeit auch nicht nur wählen dürfen ob, sondern notfalls auch von wem ich diese behandeln lasse.

Was ist denn keine psychische Krankheit? Es ist doch nach diesen unmöglichen Definitionen alles und jedes eine!

Wenn eine Frau auch nur die Straßenseite wechselt, weil sie Angst vor Hunden hat, muß sie m.W. nur darauf hinweisen, daß hier ein Vermeidungsverhalten vorliegt und daß vor allem ihr persönliches Wohlbefinden durch die alltägliche Angst erheblich beeinträchtigt wird. Und zack - sie ist psychisch krank. Denn die "Erheblichkeit" reicht.

Und wer wird nicht erheblich darunter leiden, wenn man das sagen muß, damit die Kasse zahlt?
Und was heißt überhaupt erheblich - und was nicht? Das definiert der Patient bzw. Klient. Und die Definition hängt ganz sicher nicht zuletzt davon ab, ob einer mit Kassenzulassung und Heilberechtigung vor ihm hockt oder nicht, und was der jeweils dazu meint.


Oder eine Frau hat Probleme, in der Disco jemand anzusprechen. Keine Krankheit? O doch, da kann man ganz leicht eine daraus machen, nämlich in Form sozialer Probleme mit Krankheitswert.
Sie muß nur sagen, daß sie auch sonst Schwierigkeiten hat, Männer anzusprechen und darum im wichtigen Bereich der Partnerschaft erheblich beeinträchtigt ist.
Oder sie muß nur einigermaßen glaubhaft machen, daß das überhaupt ein erhebliches persönliches Problem für sie darstellt, daß sie nie wie ihre Frundinnen auch mal locker Kontakte knüpfen kann und sich darum isoliert und weiß der Kuckuck was fühlt...

So ist das zumindest nach meinem Wissen. Und wenn ich irre, dann irren sich auch andere, z.B. Senf und Broda, "Praxis der Psychotherapie".

Dazukommt, daß es Probleme gibt, die sich bei fehlender Behandlung leicht zu einer Krankheit auswachsen können, und da gibt es nicht wenige Therapeuten, die dann mal "vorsorglich" krankschreiben, auch wenn in dem Moment eigentlich kaum eine Erkrankung vorliegt.

Der Psychotherapeut M. Groß schreibt:

"»Alltägliche« Lebensprobleme, vorübergehende Krisen, die sich im täglichen Miteinander ergeben, Sorgen, die jemand sich macht, Erziehungsfragen, Konflikte am Arbeitsplatz oder Eheschwierigkeiten sind damit nicht notgedrungen Probleme von Krankheitswert."
(Man achte auf das "notgedrungen!!!)

Und dann:

"In der Praxis ist diese Abgrenzung aber oft weniger eindeutig, als sie sich anhört."

Und da dürfte er recht haben. Hier gibt es eine riesige Grauzone.

Im bürokratischen Großbritannien darf der Patient selbst entscheiden, bei wem er Hilfe sucht. Und Großbritannien existiert immer noch und wird so schnell nicht untergehen, und wenn doch, dann sicher nicht deswegen.

Meinem Sicherheitsgefühl würde es jedenfalls absolut genügen, wenn mich so ein Heiler darauf hinweisen müsste, daß er kein Arzt sei, keiner staatlichen Qualitätsaufsicht unterliege und eine Behandlung auf eigenes Risiko erfolge.

Jedenfalls würde ich, wenn ich rauchen und nicht gerade absolut zwanghaft alle drei Minuten eine Zigarrette verbrauchen würde, mich nicht als "krank" ansehen und gerne selbst entscheiden, wen ich um Hilfe bitten, ohne vor einer Strafkammer als Zeuge oder gar Angeklagter erscheinen zu müssen.

Und ich möchte dann auch nicht als Psychiatrie-Patient gelten: Weder in dem Sinne, daß ich in ein psychatrisches Krankenhaus gehöre, noch in dem anderen, daß ich einen Fall für diesen Zweig der Medizin bin.

Ist das zu viel verlangt?

LG Miraculus
Titel: Re: zur Diskussion gestellt: Telefonhypnose
Beitrag von: Lutz am 22. Sep 2006, 01:04 Uhr
Hallo Miraculus,

dein engagiertes Plädoyer gegen vielleicht überzogene Regelungen in allen Ehren, aber du weißt schon, dass wir hier in Deutschland sind? Hier wird es nur schwer möglich sein, sich die Haare irgendwo schneiden zu lassen, wo kein Meister im Geschäft ist.
Und in einem Staat, wo selbst die Anbringung der Hausnummern durch Verordnungen verbindlich geregelt ist (z.B. auf welcher Seite der Tür sie in welcher Größe und Höhe angebracht werden muss), willst du selbst entscheiden, wem du dich und deine Gesundheit anvertraust? Das kann doch wohl nicht sein...  ;)

Aber mal ernsthaft: Schuld an der Situation haben m.E. auch all jene "alternativen Anbieter", die sich nicht bescheiden können, indem sie deutlich sagten, dass sie eben nicht heilen. Leider ist oft das Gegenteil der Fall: "Durch xy wird der Energiefluss wieder angeregt mit der Folge, dass Wohlbefinden und körperliche Gesundheit wieder gegeben sind." So oder ähnlich lesen sich viele Beschreibungen im Internet und in Esoterik-Blättern. Das sind astreine Heilungsversprechen, die selbst ein Arzt nicht geben dürfte.

Und wer so um Kunden (Patienten) wirbt, darf sich m.E. auch nicht wundern, wenn staatliche Regelungen (ziemlich wirkungslos) versuchen, sowas einzudämmen.

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Miraculus am 22. Sep 2006, 18:31 Uhr
Hallo Lutz,

Zitat
Hier wird es nur schwer möglich sein, sich die Haare irgendwo schneiden zu lassen, wo kein Meister im Geschäft ist.
Das ist doch zum Mäusemelken!    >:(


eins hab ich jetzt noch nicht ganz verstanden:

Wenn jemand, der privat ab und an Lebenshilfe macht sich einmal um ein Problem kümmert, das vielelicht Krankheitswert hat, und dafür schon zum Kriminellen erklärt wird, obwohl er nie behauptet hat, zu heilen:
Müssen da nicht alle möglichen Lebenshelfer, Sozialarbeiter, Seelsorger und und und, die immer mal wieder im Gespräch vielleicht auch krankheitswertige Probleme lindern, unter das Gesetz fallen - von Notfallhilfe mal abgesehen?
Schließlich kann man ja als Sozialarbeiter oder Seelsorger jemndem, der ein ernsteres Problem schildert, nicht einfach über den Mund fahren, und er wird vielleicht sogar ein paar hilfreiche Äußerungen dazu machen...und dann sien die Grenzen zu einer kurzen psychotherapeutischen Intervention völlig fließend.


Nach meinem Eindruck gilt "Rauchen" aber wohl nur im Ausnahmefall als Krankheit (ist natürlich nur meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung, muß man wohl dazuschreiben, grmpf).
In einem großen, modernen Psychiatriebuch kommt das Thema überhaupt gar nicht vor.

Zu den 27% kommt man wohl auch gut ohne Raucher.

Hier mal aus einer Tabelle:

Epidemologie psychiatrischer Erkrankungen
(nach WHO-Schätzungen 2003)

in Millionen:

Angst- und Zwangsstörungen....400
Depressionen....340
Alkoholabhängigkeit....288
Persönlichkeitsstörungen....250
Schizophrenie....45
Demenz (u.a. Morbus Alzheimer)....29
Suizidversuche....20
Suizide....1


Anm: Kann sein, daß ich die Häufigkeit von Schizophrenie und Demenz verwechselt habe, schauc ich nochmals nach.

LG Miraculus


Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Lutz am 22. Sep 2006, 22:06 Uhr
Hallo Miraculus,

Zitat
Müssen da nicht alle möglichen Lebenshelfer, Sozialarbeiter, Seelsorger und und und, die immer mal wieder im Gespräch vielleicht auch krankheitswertige Probleme lindern, unter das Gesetz fallen - von Notfallhilfe mal abgesehen?

eine berechtigte Frage, die sich auch andere gestellt haben. So wurden offenbar Bert Hellinger ("Familienstellen") und der Fernsehpastor Jürgen Fliege wegen des Verstoßes gegen das HPG angezeigt, weil Fliege in seiner Sendung Hellinger eine Familienaufstellung machen ließ. Es wurden Zeugen aus dem Publikum gehört und sogar ein Gutachten erstellt, aufgrund dessen das Verfahren letztendlich eingestellt wurde, weil eine Staftat dann doch nicht hatte nachgewiesen werden können:

http://72.14.221.104/search?q=cache:sMfTSGmioVAJ:www.gesundheit-vorsorge.de/Information/Familienaufstellung/familienaufstellung.html+hpg+fliege&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

Die Materie ist natürlich schwammig und auslegungsbedürftig und daher einer deutlichen grundsätzlichen Grenzziehung nicht zugänglich, das wird wohl oft eine Einzelfallentscheidung bleiben müssen.

Zitat
In einem großen, modernen Psychiatriebuch kommt das Thema [Rauchen, Anm. v. Lutz] überhaupt gar nicht vor.

Ist auch erst seit ca. 4(?) Jahren in der ICD aufgeführt, glaub ich.

Zitat
Zu den 27% kommt man wohl auch gut ohne Raucher.
...
Angst- und Zwangsstörungen....400

Na ja, nach ICD 10 könnte man das Rauchen ja einer Zwangsstörung zurechnen...

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Miraculus am 23. Sep 2006, 19:07 Uhr
Hallo zusammen,

irgenwo ist manches grotesk.  >:(
Nach meiner persönlichen Meinung ist es ewtas Natürliches, daß man selbst entscheiden können soll, von wem man sich bei normalen Problemen helfen lassen will, und daß man auch umgekehrt seine Hilfe anbieten dürfen sollte.
Alles andere sähe ich als ziemlich unfreiheitlich an.
Und wenn der Staat in der Lage ist, ein Gesetz zur Einschränkung der Heilkunde zu machen, was das ausreichend berücksichtigt - in Gottes Namen.
Aber dessen Umsetzung sollte dann ohne Hängen und Würgen, ohne riesige Grauzone, ohne häufiges Augezudrücken und wiederholte Inkonsequenz umsetzbar sein. Und wenn das nicht geht, dann sollte man es bleiben lassen.

Zitat Lutz:
Zitat
Na ja, nach ICD 10 könnte man das Rauchen ja einer Zwangsstörung zurechnen...
;D

Ja, ich hab's halt nie geschafft. Inhaliere ich, dann muß ich husten. Und wenn ich mal alle paar Monate eine paffe, schmeckt's auch nicht wirklich.
Zitat
Ist auch erst seit ca. 4(?) Jahren in der ICD aufgeführt, glaub ich.

Das erwähnte Psychiatriebuch stammt aber von 2005.  ;) Selbst wenn es ein Jahr früher fertiggestellt wurde, müsste es noch hinhauen. Jedenfalls ist es jünger als die WHO-Tabelle.

LG Miraculus
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Miraculus am 03. Okt 2006, 09:36 Uhr
Hallo zusammen,


(Das Folgende ist keine Rechtsberatung:)
Ich vermute übrigens allein deshalb, daß aufhörwillige Raucher nicht zu den Psychiatriepatienten dazugezählt werden, weil deren Anzahl dann exorbitant wäre. Wenn man sämtliche Personen, die Schwierigkeiten haben, mit dem Rauchen aufzuhören dazuzählen würde, dazu vielleicht noch alle, die zu dick sind, abnehmen wollen, es aber trotz körperlicher Gesundheit nicht schaffen (Eßstörung)...und und und...dann sind vielleicht noch 27% gesund, aber nicht  "nur" 27% krank.  ;D

LG Miraculus
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Miraculus am 05. Okt 2006, 20:11 Uhr
Hallo zusammen,

mal zum ursprünglichen Thema zurück:

Wenn förliche und formlose Hypnose ineinander überhgehen, und wenn andererseits die normale Kommunikation genug informelle Hypnose beinhaltet, wo sind dann überhaupt sinnvoll Grenzen zu ziehen, was man am Telefon lassen sollte und was man machen kann?

LG Miraculus
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Lutz am 05. Okt 2006, 22:09 Uhr
Hallo Miraculus,

wenn es doch gleich um die Ecke einen Industriebau mit einem Hügel und mit Kunstschnee gibt, warum sollte ich dann zum Skifahren in die Alpen reisen?  ;)

Der Unterschied liegt wohl in der Qualität des Tuns, nicht im Phänomen an sich. Nur bei einer "persönlichen" Hypnose kann man die Befindlichkeit seinen Gegenübers halbwegs erfassen, seine Körpersprache, Gestik, Mimik, kann abschätzen, ob und wie 'tief' jemand in Trance ist usw. Und das sind Dinge, auf die eine "vollwertige" Hypnose nun mal angewiesen ist (von der Gefahr einer technischen Unterbrechung am Telefon mal ganz abgesehen).

Eine Telefonhypnose ist ja "fast nur" wie eine Hypnose von CD, nur mit minimalem (oder gar keinem) Feedback.
Solange es sich am Telefon um ein (äußerlich) normales Gespräch mit ggf. hypnotischen Sprachmustern handelt, ist es ja o.k., aber wenn sich einer aus dem Dialog verabschiedet, schweigt, in Trance geht und nur noch Dinge tut, die der andere nicht wissen kann, halte ich es zumindest für bedenklich.

Aber ich weiß, dass es da auch andere Ansichten gibt.  :)

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Miraculus am 06. Okt 2006, 08:35 Uhr
Hallo Lutz,

ich kann die Einwände schon verstehen, frage mich aber zu diesem:

Zitat
(von der Gefahr einer technischen Unterbrechung am Telefon mal ganz abgesehen).

Ab wo besteht die entsprechende Gefahr? Ich vermute dann, wenn das Gegenüber aufgrund einer förmlichen Induktion erwartet, auch wieder explizit zurückgeholt zu werden, oder aber wenn der "fühlbare" Bew.-Zustand sich signifikant ändert.
Wie seht Ihr das?

LG Miraculus
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Lutz am 07. Okt 2006, 18:17 Uhr
Hallo Miraculus,

das liegt doch auf der Hand, dass es zu Problemen kommen kann, wenn die Verbindung mittendrin abreißt. Stell dir vor, ein Hypnotiseur steht während einer Intervention auf und geht einfach!

Keine Ausleitung, keine Rücknahme von Suggestionen, keine Rückorientierung auf die Realität - und die Gefahr von Missverständnissen:

"Alles um dich herum ist nun völlig gleichgültig geworden und du hörst nur noch meine Stimme!" - KLICK.
"Zeit spielt nun keine Rolle mehr für dich, es zählt nur noch deine innere Uhr, so lange..." KLICK. ("... so lange, bis ich deine Trance wieder beende", kam leider nicht mehr an...)
- usw.

Lieben Gruß
Lutz
Titel: Re: Telefonhypnose / "Heilberechtigte" nach HPG
Beitrag von: Miraculus am 18. Okt 2006, 13:08 Uhr
Hallo Lutz,

da gebe ich Dir ja recht.  :)
Nur: Wo fängt die formelle Hypnos an, wp hört die informelle auf?

lG Miraculus