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In den letzten Jahren ist die Zahl der Hypnoseseminar-Anbieter sprunghaft angestiegen. Nahezu täglich kann man im Internet von neuen Lehrgängen lesen. Für den Interessierten ist dies zunächst mal gut, denn er hat so eine große Auswahl und vielleicht auch die Chance, in seiner Nähe ohne große Reisekosten einen geeigneten Anbieter zu finden.
1. Firmenbezeichnungen Ein erster Irrtum kann bereits durch die namentliche Bezeichnung eines Anbieters entstehen. Da gibt es z.B. "Schulen", "Akademien" oder "Institute". Wer sich so nennt, darf das tun und bietet vielleicht auch tolle Seminare an. Man sollte aber nicht den Fehler begehen und denken, dass solche Begriffe irgendwie "geschützt" oder "staatlich anerkannt" wären. Jeder, der dies hier liest, kann morgen eine Schule, Akademie oder auch ein Institut eröffnen.
2. Titel Manche Anbieter verleihen nach einem Seminarbesuch einen Titel. Derartige Titel sind reine Fantasiebezeichnungen, die im günstigsten Fall keinerlei Rechtsfolgen und keinerlei Ermächtigungen nach sich ziehen. Im ungünstigeren Fall aber könnte derjenige, der so einen Titel im Geschäftsverkehr (z.B. auf seiner Internetseite) benutzt, damit den Eindruck einer tatsächlich nicht vorliegenden Qualifikation oder staatlich anerkannten Ausbildung erwecken. So ein Eindruck kann dadurch verstärkt werden, wenn noch von "zertifiziertem Irgendwas" die Rede ist. Auch ist größte Vorsicht geboten, wenn ein Begriff an einen Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Master) erinnert. Insbesondere gilt dies auch für die Bezeichnung "Hypnosetherapeut". Es gibt verschiedene Stätten, die angeblich zum Hypnosetherapeuten ausbilden und teilweise auch ihre Kurse entsprechend bezeichnen. Dabei wird aber verschwiegen, dass man aufgrund des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit der gängigen Rechtsprechung gar nicht als Therapeut auftreten darf. (Zu den Gründen im Detail und den möglichen - ggf. kostspieligen - Rechtsfolgen so einer Bezeichnung und Tätigkeit siehe auch den Artikel >"Hypnose & Recht"< hier im Forum.) Ein neuerer Trend verspricht sogar Ausbildungen zum "Diplom-Hypnotiseur" oder gleich "Dipl.-Hypnosetherapeuten". Selbstverständlich sind solche Bezeichnungen in Deutschland illegal und der Nutzer verstößt damit auch gegen das Strafgesetzbuch. Wie das seltsame Gebaren eines dieser Anbieter, derartige Ausbildungen anzubieten, um dann - immerhin - im Kleingedruckten an ganz anderer Stelle aufzuführen, dass man sich so aber nicht nennen dürfe, zu bewerten ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber hereinfallen sollte man auf sowas nicht. Und irgendwelche Diplome, die vielleicht im Ausland nach dortigen Gesetzen legal erworben wurden, dürfen in Deutschland für die Hypnose dennoch nicht benutzt werden.
3. Tätigkeitsversprechen Perfider Weise wird im Zusammenhang mitunter gerne auch noch auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Hypnose im heilenden Bereich hingewiesen. Und so kommt es, dass sich ein Interessent ggf. schon gedanklich in seiner eigenen Praxis sieht, in der er vergleichbar mit einem Psychologischen Psychotherapeuten eben Patienten behandelt - mit Hypnose. Aber genau so wenig, wie jemand sich als Therapeut bezeichnen darf, darf er auch nach einem Seminar beruflich oder gewerblich "Therapien" anbieten oder durchführen (egal mit welcher Bezeichnung). Wer bereits vor der Seminarbelegung heilen durfte, z.B. als Heilpraktiker oder Arzt, darf dann nach einer Hypnose-Ausbildung eben auch mit Hypnose heilen, sofern die Ausbildung seinen standesrechtlichen Erfordernissen genügt. Wer aber vor irgend einem Seminar nicht heilen durfte, darf dies auch danach nicht! Es fällt auf, dass Absolventen bestimmter Ausbildungen auf ihren Internetseiten teilweise sehr ähnliche "Erklärungen" abgeben, die offenbar auf dem Irrglauben beruhen, dass man eben doch auch ohne Heilberechtigung therapieren dürfe, wenn man nur ein passendes Statement abgäbe. Doch das ist leider falsch und so eine Erklärung ist für den Bereich der Hypnosetherapie rechtlich null und nichtig. Darüber hinaus sind derartige Erklärungen in den meisten Fällen derart rechtsunkundig formuliert, dass sie meist das Gegenteil dessen bewirken, wofür sie eigentlich gedacht sind. Sowohl für einen Titel-Missbrauch als auch für illegale Tätigkeiten gilt: der Betroffene ist immer selbst verantwortlich und kann sich nicht darauf berufen, dass sein Ausbilder ja gesagt habe, dass...
4. Wirtschaftlichkeitsversprechen Manche Werbeseiten rechnen vor: unsere Ausbildung kostet X,- € und bei nur 5 Kunden pro Tag a Y,- € hast du die Kosten in Z Tagen wieder raus. Das mag rechnerisch richtig sein, aber ist das auch realistisch? Natürlich wird dadurch der Eindruck erweckt, man werde alsbald nach besagter Ausbildung auch tatsächlich 5 Kunden täglich haben. Nun ist zwar der "Gesundheitsmarkt" ein beständig wachsendes Marktsegment, aber es soll sich bitte niemand weismachen lassen, dass er nach Absolvieren einer Hypnoseausbildung und Eröffnung einer Hypnose-Praxis in absehbarer Zeit 5 Kunden täglich habe! Dabei muss auch das unter Punkt 3 Gesagte einfließen: es dürfen von einem Nicht-Heilberechtigten nur Klienten angenommen werden, deren Anliegen im Bereich der "Lebensberatung" oder "Lebensbewältigungshilfe" angesiedelt ist. Das reduziert den Kreis möglicher Kunden nochmals drastisch. Mir ist nicht eine(r) bekannt, die/der allein aus einer derart ausgerichteten Hypnose-Praxis seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte.
5. Festanstellung Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis das von mir bisher lediglich im Ausland gefundene "Geschäftsmodell" auch in Deutschland Einzug halten wird: es wird ein Hypnosekurs angeboten, nach dem eine "Festanstellung" als Hypnotiseur mit einem gesicherten monatlichen Einkommen von umgerechnet über 2.500,- € winkt! Erst bei näherem Hinsehen wird deutlich, dass zwar von einem "gesicherten" Einkommen gesprochen wird, dass aber keineswegs gesichert ist, dass man dann auch für den Angestellten überhaupt ausreichend Kunden finden werde...
Zusammenfassung Wer auf der Suche nach einer für ihn passenden Hypnose-Ausbildung ist und bei einem Anbieter eine der hier beschriebenen "Unarten" vorfindet, sollte die entsprechenden Punkte im eigenen Interesse mal aus dem Angebot gedanklich "rausstreichen". Wenn das, was dann noch bleibt, attraktiv genug erscheint und wenn man sich nicht daran stört, dass man ggf. gerade noch getäuscht werden sollte, dann kann man das Angebot annehmen. Im anderen Fall wäre vielleicht einer der Anbieter vorzuziehen, die seriös und vor allem fair genug sind, um auf so einen unwürdigen und teils betrügerischen Kundenfang zu verzichten.
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