Mehr zum ForumHypnosetherapieDatenschutz |
Nicht nur für den Neu-Einsteiger ist manchmal unübersichtlich, welche (Berufs-) Gruppen denn in Verbindung mit therapeutischer Hypnose was tun - und was tun dürfen, daher hier mal der Versuch einer groben Erklärung dazu.
Arzt
Und auch wer eine Heilberechtigung im Sinne des HPG hat, muss natürlich in seiner persönlichen Verantwortung dafür Sorge tragen, dass er ein von ihm genutztes Verfahren auch hinreichend beherrscht. Ein Zahnarzt z.B., der einen Blinddarm operieren würde, verstieße damit nicht gegen das HPG, aber gegen berufsrechtliche Vorschriften. Dieser Umstand führt etwa dazu, dass Zahnärzte mit erworbenen Hypnosekenntnissen Patienten mit Zahnarztphobie zwar unterstützend mit Hypnose bahandeln dürfen, sie dürfen aber keine Hypnosetherapie anbieten, um die eigentliche Phobie zu behandeln.
ImpressumDiese Seiten werden zur Verfügung gestellt von Lutz Wolters | HYPNOSE-BERGHEIM * Carl-Bosch-Str. 21 * 50126 Bergheim Email: Lutz [at] hypnose-service.de * Tel.: 02271/992403 www.hypnose-bergheim.de |