Dort wird ständig und immer wieder behauptet, dass die Synergetik-Therapie nicht unters HPG falle und dass sie von daher jeder ausüben dürfe. Das kann man nun unkritisch übernehmen oder man setzt sich wirklich mal mit den aufgeführten Details auseinander.
Das eigentliche Problem ist eben das von der Nazi-Regierung gemachte und von der BRD übernommene HPG in seiner jetzigen Form selbst.
Wenn das, was ich bisher darüber gehört habe, nicht völlig falsch ist, dann muß z.B. der, der den "kleinen " HP macht weit mehr von Psychotherapie verstehen als es die allermeisten Ärzte, um nur mal einen Punkt unter anderen zu nennen, der mir, gelinde gesagt, äußerst merkwürdig anmutet.
Das Problem mit der Psychotherapie ist eben immer, daß sie sich eigentlich nicht wirklich von der Hilfe zur Selbsthilfe abgrenzen läßt, daß es in dem hier diskutierten Fall etwa nicht klar ist, ob der "Therapeut" nun den Klienten nur in einen Zustand versetzt, wo sich der besser selbst heilen kann oder ob er ihn selbst im eigentlichen Sinne "heilt".Es ist auch unklar, inwieweit es legitimerweise als "Heilen" gelten kann, wenn man jemandem ermöglicht, sich selbst zu heilen.Und dann gibt es noch den Punkt, daß man Beratung und Psychotherapie zwar konzeptionell schön unterscheiden kann - aber in der Praxis dürfte das eine sehr oft in das andere übergehen.
Ich glaube, da vermischst du zwei Dinge, die nicht zusammengehören. Wenn du auf der einen Seite kritisierst, dass bestallte Ärzte "formal" psychotherapieren dürfen, ohne hierfür zwangsläufig hinreichend ausgebildet zu sein, ist das eine Sache. Das ergibt sich aber nicht aus dem HPG.Das HPG ermöglicht prinzipiell, dass auch Leute, ohne Arzt zu sein, therapieren dürfen - sofern sie entsprechende Kenntnisse nachweisen. Und dass ein angehender 'Heilpraktiker für Psychotherapie' ("kleiner HP") dann nunmal Kenntnisse in der Psychotherapie vorweisen muss, ist doch nur schlüssig. Und ohne das HPG wäre diese Möglichkeit eben gar nicht gegeben - ansonsten würde sich ja bei Fehlen des HPG nichts (z.B. an den Bestimmungen für Ärzte) ändern.
Wenn der eine nichts davon verstehen muß, dann der andere eben auch nicht.
ZitatWenn der eine nichts davon verstehen muß, dann der andere eben auch nicht.besonders in dem Punkt sind wir tatsächlich unterschiedlicher Meinung.
Ich könnte noch ein paar kritische Bemerkungen zu Deinem vorletzten Beitrag machen, aber dann würde der ursprünglich Thread ganz "zweckentfremdet".
Hallo Miraculus,ZitatIch könnte noch ein paar kritische Bemerkungen zu Deinem vorletzten Beitrag machen, aber dann würde der ursprünglich Thread ganz "zweckentfremdet". da wir auf deine kritischen Bemerkungen natürlich nicht verzichten wollen, habe ich das Ursprungsthema abgetrennt, so dass du dich hier voll auf das HPG konzentrieren kannst. Also hau rein! Lieben GrußLutz
Ich kann keine sachlichen Gründe erkennen, warum etwa ein Psychologe oder Sozialpädagoge, der nach ärztlicher Untersuchung psychische Probleme mit Krankheitswert behandelt, sich strafbar macht, während ein jeder Arzt das jederzeit darf.
Nun hast du ja geschrieben: "... nach ärztlicher Untersuchung..." und meinst damit offenbar, dass ja zunächst ein Arzt mögliche organische Ursachen abklären könne, um dann ggf. eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" auszustellen. Das klingt theoretisch einleuchtend, in der Praxis ist das aber nicht ganz so einfach. Eine Psychotherapie kann sich ja über Monate oder Jahre erstrecken und kann auch zu "somatischen" Symptomen führen. So können etwa Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Appetitlosigkeit, Schlaflosigkeit, Übelkeit usw. (gute!) Zeichen einer anschlagenden Psychotherapie sein - oder eben auch nicht, s.o.! Und schon sind wir wieder im Dilemma "unbedenklich", weil psychogene Folge einer wirksamen Psychotherapie, oder Symptom einer (zwischenzeitlich aufgetretenen) organischen Erkrankung?
Nur: all das hat doch mit dem Heilpraktikergesetz nichts zu tun, und das hattest du ja als Schuldigen auserkoren!