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Autor Thema: Rechtsfrage bei Rückführungen  (Gelesen 7599 mal)

Mike1976

  • Gast
Rechtsfrage bei Rückführungen
« am: 13. Mär 2007, 09:34 Uhr »
Im Zuge der aufgekommenen Diskussion im anderen Forum über Heilerlaubnis und mögliche Konsequenzen habe ich eine Frage im Bezug auf Rückführungen.

Bevor jemand es anspricht, nein ich habe nicht konkret vor jemanden zurück zu führen  ;)

Bei einer Rückführung gibt es ja so manche Gefahren, selbst bei psychisch (oder scheinbar) gesunden Menschen. Man kann auf unangenehme Erfahrungen stoßen, ein Trauma kann aufbrechen usw.

Wie ist hier die Rechtslage ? Wenn man eine Person zurück in die Vergangenheit (oder in ein früheres Leben) führt, nicht mit einer Heilabsicht sondern weil die Person z.B. eine Situation noch mal erleben oder sich an etwas (unbedenkliches) Erinnern möchte und dabei stößt man auf etwas Unerwartetes. Die Person findet das nicht gerade toll und geht den Klageweg, weil ihr ein Arzt im Anschluss vielleicht eine Psychose bescheinigt. Dem wäre man dann wohl schutzlos ausgeliefert, oder ?

Und wo fängt hier "Heilen" an ? Wenn eine Person z.B. die Vergangenheit aufarbeiten möchte, weil sie etwas belastet (kein Missbrauch oder Ähnliches !!). Ist das schon Heilung ?

Offline mipooh

  • HypnoSequenz
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Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #1 am: 13. Mär 2007, 11:59 Uhr »
Dazu musst Du (theoretisch) nichtmal eine Rückführung machen. Das kann bei jeder Suggestion passieren.
Insgesamt dürfte die Beweislage schlecht sein, weswegen ja manche Tonbandaufnahmen machen.
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Sandy

  • Gast
Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #2 am: 13. Mär 2007, 12:01 Uhr »
Die Rechtslage ist so, dass Du immer schlecht dran bist. Ich denke sogar, dass ein Audioaufnahme so zerpflückt würde, dass wir als Nichtheilberechtigte immer schlecht da stehen würden.

Offline Lutz

  • Admin
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Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #3 am: 13. Mär 2007, 14:52 Uhr »
Hallo zusammen,

kurz zur Erläuterung:
Zitat
Im Zuge der aufgekommenen Diskussion im anderen Forum...
Damit ist der Intervisionsbereich hier gemeint.  :)

Frage ist immer: wer ist der Verursacher? Ist es der Hypnotiseur mit einer leichtfertigen, "falschen" Hypnose?
Oder ist es der Klient selbst, der völlig unvorhersehbar das Ergebnis produziert?

Am besten ist hier wohl eine vorher unterschriebene Erklärung, die den Hypnotiseur im Zweifel von jeglichen Schadenersatzansprüchen freistellt.

Übrigens: es geht hier um eine "theoretische" Konstruktion - nicht, dass der Eindruck entsteht, sowas würde nun ständig bei Hypnosen passieren.  :)

Lieben Gruß
Lutz

Mike1976

  • Gast
Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #4 am: 13. Mär 2007, 15:08 Uhr »
Hm, ich denke nicht das jemand so eine Erklärung unterschreibt. Und gerade beim Thema Hypnose, wo doch sehr viele falsche Informationen umhergeistern, wirkt so eine Erklärung total abschreckend. Oder findet ihr nicht ?

Sicher ist es eine theoretische, von mir ausgedachte, Konstruktion. Aber es hat bestimmt schon solche Fälle gegeben.
Vor allem, wer bewertet einen solchen Fall wenn es drauf ankommt ? Das stelle ich mir schwierig vor.
Kennt jemand einen solchen oder ähnlichen Fall ?



Offline Lutz

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Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #5 am: 13. Mär 2007, 15:25 Uhr »
Zitat
Hm, ich denke nicht das jemand so eine Erklärung unterschreibt.

Ich lass mir (von 'Fremden') so eine Erklärung immer unterschreiben!  :)
Und kann auch nur jedem dringend raten, das auch zu tun!

Lieben Gruß
Lutz

Mike1976

  • Gast
Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #6 am: 13. Mär 2007, 15:37 Uhr »
Und wie hast Du diese formuliert ? Poste doch mal, zum abschreiben  ;D

Offline Lutz

  • Admin
  • Beiträge: 3.019
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Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #7 am: 13. Mär 2007, 15:55 Uhr »
Erklärung

Mir ist bekannt, dass Lutz XXX kein Heilkundiger ist. Er ist weder Arzt noch Heilpraktiker oder Psychotherapeut.
Die Tätigkeit von Herrn XXX ersetzt nicht den Besuch bei einem Heilkundigen. 
Es ist keine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden.
Gespräch und Hypnose erfolgen ausschließlich auf meine eigene Verantwortung.
Ich stelle Herrn XXX hiermit von allen Ansprüchen und Forderungen frei, die sich aus Gespräch oder Hypnose ergeben könnten.
Ich litt und leide nicht an irgendwelchen Anfallskrankheiten wie z.B. Epilepsie.
Auch sonst sind mir keine Hinderungsgründe bekannt, die einer Hypnose entgegenstehen könnten.

Hamburg, d.


Unterschrift




Ob sowas was für dich wäre, musst du natürlich selbst unterscheiden.  :)
Die genannte Erklärung "ist nur meine Erklärung" und soll hier nicht dokumentieren, wie eine Erklärung auszusehen habe.  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Mike1976

  • Gast
Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #8 am: 13. Mär 2007, 16:01 Uhr »
Das hilft mir schon mal weiter. So was in der Art habe ich auch entworfen, allerdings werde ich den Haftungsausschluss auch noch reinbringen. Thanx  :)

Miraculus

  • Gast
Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #9 am: 14. Mär 2007, 20:23 Uhr »
Hallo Mike,

meines Wissens ist die Aufarbeitung von negativen Ereignissen der Vergangenheit an sich noch keine Heilbehandlung, es sei denn diese Probleme stehen im Zusammenhang mit Erkrankungen wie der posttraumatischen Belastungsstörung.

Zitat
Und wo fängt hier "Heilen" an ? Wenn eine Person z.B. die Vergangenheit aufarbeiten möchte, weil sie etwas belastet (kein Missbrauch oder Ähnliches !!). Ist das schon Heilung ?

Es gibt sicher Fälle, bei denen es sich eindeutig um ein Heilen handelt, und andere, bei denen es sich ziemlaich klar nicht um ein Heilen handelt, aber dazwischen gibt es sicher eine riesige Grauzone.
Und sicher wird der Therapeut mit Kassenzulassung im Zweifelsfall eine Krankheit erkennen, und der Lebenshelfer ohne Heilberechtigung wird in demselben Fall zu anderen Ergebnissen kommen, ohne daß man deshalb einem von beiden den Vorwurf machen kann, daß er unvertretbare Meinung hat und illegal handelt. Ich glaube, daß es da ein großes Graufeld gibt, allein schon deshalb, weil es bei einigen Erkrankungen auch auf die Intenität des subjektiven Leidens ankommt, und da können die Antworten je nach Frage, Fragesteller und Interssenslage natürlich ganz verschieden aussehen. Das HPG ist in meinen  Augen ein klassischer Gummiparagraph.

Zitat
Die Person findet das nicht gerade toll und geht den Klageweg, weil ihr ein Arzt im Anschluss vielleicht eine Psychose bescheinigt. Dem wäre man dann wohl schutzlos ausgeliefert, oder ?


Ich vermute nein. Ich glaube nicht, daß jemand wegen einer einigermaßen normalen Hypnose psychotisch werden kann .Wenn schon war er davor sicher stark präpsychotisch, und die kausale Bedeutung der Hypnose dürfte eher gering sein. Es hätte dann wohl auch ein anderes Ereignis zum Ausbruch der Psychose führen können, und die Hypnose war nur der (austauschbare) Auslöser. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, daß jemand aufgrund einer normalen Hypnose psychotisch wird, während er ansonsten den Rest seiner Tagen bei Wohlbefinden und bester Gesundheit verbracht hat.
Dafür sien Suggestion und Trance zu natürlich.
Wenn ein Gericht gut beraten ist, dann wird es einem Hypnotiseur nur bei sehr dicken Fehlern und eindeutig unverantwortlichem Handeln eine größere Schuld in einem solchen Fall zuweisen.

Mir ist allerdings der Fall einen Bühnenhypnotiseurs in Großbritannien bekannt, der entgegen den Auflagen, die dort für die Showhypnose gelten, eine Altersregression durchgeführt haben soll, die zu einem Aufbrechen eines Traumas geführt haben soll, und deshalb rechtskräftig verurteilt wurde.

LG Miraculus

Sandy

  • Gast
Re: Rechtsfrage bei Rückführungen
« Antwort #10 am: 14. Mär 2007, 20:56 Uhr »
Ich denke, dass der Klient wahrscheinlich in solchem Fall gar nicht von alleine auf die Hypnose als Grund für eine mögl. Psychose kommen wird. Eher so, dass der Arzt die Hypnose anzweifeln wird. Bei einer eingehenden Anamnese wird die vorhergegangene H-Sitzung gewiß zur Sprache gebracht u. der behandelnde Arzt hat dann schnell einen Grund zur Hand. So ist meine Ansicht dazu.

 

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