wer hatte wieder mal Recht??
In diesem Zusammenhang wies ich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin, das lediglich eine Unterscheidung zwischen "Psychotherapeuten nach dem Psychotheraeutengesetz" und "Therapeuten, die nur nach dem HPG" tätig sind, trifft. Eine dritte Gruppe von "Therapeuten" ohne Heilberechtigung nach dem HPG findet dort keine Erwähnung....Es geht hier also darum, ob die Fundstellen (bisher) belegen können, dass diese besagte "dritte Gruppe von Therapeuten" "vor Gericht und Gesetz" Anerkennung und Bestand hat.
Ein nicht medizinischer Therapeut ist z. B. der Heilpraktiker, der psychologische Psychotherapeut und der Heilpraktiker für Psychotherapie.