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Autor Thema: Praxisorganisation / Gründungsfragen  (Gelesen 20330 mal)

Offline hypno-sie

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Re: Praxisorganisation / Gründungsfragen
« Antwort #15 am: 11. Nov 2009, 23:23 Uhr »
 ??? jetzt steig ich fast nicht mehr durch?
ich dachte bisher (wurde früher mal so gesagt in einem Gründerseminar - ein ausgiebes über Monate) da hieß es Heilende Berufe- wie HP; Ärzte.... dürfen keine Werbung machen
wat denn nü? Also dürften Sie doch?
 :kapiernix:
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Offline Lutz

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Re: Praxisorganisation / Gründungsfragen
« Antwort #16 am: 12. Nov 2009, 02:36 Uhr »
Hallo hypno-sie,

wenn man da wirklich durchsteigen möchte, sollte man sich zunächst von dem Gedanken lösen, dass Heilberufe Heilberufe sind. Ärzte und Heilpraktiker z.B. haben in rechtlicher Hinsicht einen ganz unterschiedlichen Status. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich werben (unter Beachtung u.a. des Heilmittelwerbegesetzes).

Und Ärzte pp. haben z.B. eine "Verschwiegenheitspflicht", angesichts derer sie bestraft werden können, wenn sie dagegen verstoßen, für HPs gilt das nicht.

Und wer weder Arzt pp. noch HP ist, für den gilt auch keine Schweigepflicht, auch wenn er auf seiner Homepage behauptet: "Schweigepflicht ist selbstverständlich". *hüstel  ;)

Lieben Gruß
Lutz

Offline hypno-sie

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Re: Praxisorganisation / Gründungsfragen
« Antwort #17 am: 12. Nov 2009, 10:35 Uhr »
 :D mensch Lutz  ;D
Hustenbonbon reiche  :P

ok, das muss ja nicht gesetztlich sein- aber - ich für mich- finde es selbstverständlich- und den Klienten "beruhigt" es. Also gerade hier wo ich ja erst seid einigen Monaten lebe- kennt durch meinen Partner fast Jeder jeden- so ungefähr.
Wenn also Gustav Gans kommt mit Problem "sowieso" werde ich nicht sagen: hey der Gans war hier und hat.....

Also dürfte ich immer werben- gut zu Wissen- nur beachten -was- sich ändert wenn man HP wäre.
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Offline mipooh

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Re: Praxisorganisation / Gründungsfragen
« Antwort #18 am: 12. Nov 2009, 11:08 Uhr »
Wegen Gustav Gans...
"Vertraulichkeit ist selbstverständlich" oder sowas wäre dann die korrekte Aussage.
"Schweigepflicht" bezieht sich tatsächlich auf einen juristischen Umstand der hier nicht zutrifft.
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Lutz

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Re: Praxisorganisation / Gründungsfragen
« Antwort #19 am: 12. Nov 2009, 19:19 Uhr »
Hallo hypno-sie,

genau das, was mipooh anspricht, ist "der Punkt". Denn eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltete - würde sie denn tatsächlich bestehen - andersrum auch das Recht, z.B. vor einem Strafrichter eine Zeugenaussage zu verweigern. Dieses Recht hat aber ein Lebensberater (oder HP) nicht. Der ginge höchstens dafür in den Knast (Beugehaft).

Manche Lebensberater behaupten auf ihrer Homepage sogar frech, sie unterlägen "natürlich der Schweigepflicht" (gemeint sein kann hier nur der § 203 StGB, der aber z.B. Lebensberater und HPs nicht beinhaltet). Eine solche inhaltlich unzutreffende Werbung wäre übrigens sogar abmahnbar. Dann lieber so eine Formulierung, wie mipooh sie nannte, oder auch: "Ich sichere jedem äußerste Verschwiegenheit zu" oder so. Aber im eigenen Interesse beser kein unzutreffender Hinweis auf angebliche Pflichten...  ;)

Lieben Gruß
bonbonlutschender Lutz

 

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