Warum nicht selbst den HP machen? Siehe Antwort 1.) und 2.)
wenn ich Dich recht verstehe ermöglicht Dir die Gesetzeslage, faktisch Therapie zu machen, solange Du sie nicht so nennst? ...jepp.. und solange keine Diagnose dahintersteht!
Das ist sogar festgeschrieben im Psychther. Gesetz..Siehe hier:"Die professionelle psychologische Beratung ist ein spezieller Bereich im Kontext der psychologischen Dienstleistungen am Menschen. Sie ist keine Psychotherapie, auch wenn im Einzelfall Theorien und Methoden aus der Psychotherapie im Kontext der Beratung angewendet wird. Es handelt sich um eine psychologische beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung von Psychotherapeuten (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3). "
Von daher möchte ich ergänzend zu Svens Auffassung eine weitere anbieten, die nicht die meine ist, sondern die der Gerichte.
Hallo Lutz,ich kann deine Ausführungen nur unterstreichen!Erst heute hatte ich im Job wieder den Fall, dass jemand sich hilfesuchend an einen angeblichen Profi mit zig Zertifikaten an der Wand, allerdings OHNE Heilerlaubis, gewandt hatte.Es ist haarsträubend, was diesem Menschen in einem beratenden Gespräch "geraten" wurde zu tun. Gutgläubig ist diese Person diesem "Rat" gefolgt und hat dadurch schwere gesundheitliche Schäden erlitten. Das Verfahren läuft bereits und es sieht gar nicht gut für den Lebensberater aus!Lieben GrußBarbara