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Autor Thema: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation  (Gelesen 7098 mal)

Miraculus

  • Gast
Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« am: 16. Nov 2007, 10:02 Uhr »
Hallo zusammen,

ein entfernter Bekannter von mir leidet seit über zehn Jahren an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie.
Er bekommt Haloperidol als Depot-Neuroleptikum (das heißt in Form einer IM-Spritze alle zwei Wochen).

Haloperidol gehört zu den sog. "typischen Neuroleptika", die vor allem auf die Produktivsymptomatik der Psychose (wie Wahnideen, Ichstörungen und Halluzinationen) wirken.

Die neueren "atypischen Neurpleptika", von denen es hier wenigsten szwei zugelassene Präperate in Depotform gibt, haben den Vorteil, daß sie auch auf die sog. "Negativsymptomatik" (wie Affektverflachung und Sprachverarmung) sowie die Depressivität besser wirken.

Die Prognose, die Lebensqualität sowie die soziale Integration gelten bei atypischen Antipsychotika als signifikant besser.
Auch ist die Gefahr sog. extrapyramidalmotorischer Syndrome, die eventeuell auch als irreversible Spätfolgen auftreten können, wesentlich geringer bzw. nicht gegeben.

Atypische Neuroleptika gelten daher grundsätlich als Medikation erster Wahl, besonders bei langfristigen Behandlungen.

Leider sind sie auch deutlich teurer, da eben neuer.

Meine Frage ist nun, ob es so etwas wie ein Anrecht gibt, mit atypischen Neuroleptika behandelt zu werden, vorausgesetzt, daß nicht besondere medizinische Gründe im Einzelfall gegen eine solche Therapie sprechen.
Weiß das jemand, bzw. kann das jemand herausfinden?

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte möge hier unter "Therapie" nachsehen:

http://www.verhaltenswissenschaft.de/Psychologie/Psychische_Storungen/Schizophrenie/schizophrenie.htm

(Nebenbei: Der Abschnitt "Expressed Emotions" direkt davor ist ebenfalls für Interessierte lesenswert.)


LG Miraculus

Sandy

  • Gast
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #1 am: 16. Nov 2007, 11:03 Uhr »
Hallo Miraculus,

ein Anrecht auf bessere, neuere Medikamente gibt es nicht. Es gibt nur ein Anrecht auf Medikamente, die die Krankenkasse, der er angehört genehmigt. Die KK handeln dies mit den Pharmafirmen aus. Dein Bekannter kann dies wahrscheinlich mit einem Anruf bei seiner KK erfahren. Die haben per PC die Möglichkeit rauszufinden, ob dieses Präperat von seiner KK genehmigt wird. Oder in der Apotheke nachfragen. Auch die haben im PC Programme um zu erfahren welchen KK welche Medikamente zugelassen haben.

Offline Tom

  • NLP-Master
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  • Beiträge: 478
  • Geschlecht: Männlich
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #2 am: 16. Nov 2007, 14:36 Uhr »
Hallo,

soweit ich weiß, gibt es da eigentlich kein rechtliches Problem. Der Arzt muss es nur verschreiben. Es kann sein, daß er etwas dazuzahlen muss, wenn er über keine Zuzahlungsbefreiung verfügt, wie dies z.B. bei Sozialhilfeempfängern so ist.

Der Knackpunkt ist Folgender:

Wenn jemand mit einer solchen Medikation symptomatisch gesehen gut zurecht kommt, sind die meisten Psychiater in der Regel eher vorsichtig und konservativ, was eine Medikamentenänderung angeht. Eine solche Medikamentenumstellung, wie oben erwünscht, wird von den meisten nicht ambulant durchgeführt, sondern nur stationär. D.h. in der Regel 4-6 Wochen Klinikaufenthalt.

Aber wie gesagt: Die Ärzte denken da eher in der Kategorie: Never touch a running system - und dann müßte man halt einen Arzt finden, der sich darauf einläßt. Es kann auch sein, daß er erst einen "derberen" Rückfall in seine Symptomatik haben muss, damit davon auszugehen ist, daß das Haldol eben nicht mehr gut ist. Der Statistik nach wird ihn dies sowieso ereilen, je nachdem, wie lange er dies Medikament schon bekommt, weil der Körper sehr häufig sich dagegen wehrt. Der Arzt muss so eine Medikamentenänderung den KKs gegenüber schon begründen können - und dann zahlen die auch ihren Anteil.

Tom.

Miraculus

  • Gast
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #3 am: 16. Nov 2007, 14:48 Uhr »
Hallo zusammen,

@ beide:
Danke für die Tips.  :)
Der Patient wird übrigens direkt von einem psychiatrischen Landeskrankehaus versorgt...

@ DeTrance:

Zitat
Der Statistik nach wird ihn dies sowieso ereilen, je nachdem, wie lange er dies Medikament schon bekommt, weil der Körper sehr häufig sich dagegen wehrt.

Das klingt interessant...kannst Du das etwas genauer erläutern?

LG Miraculus

Offline mipooh

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Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #4 am: 17. Nov 2007, 09:13 Uhr »
Ärzte entscheiden nach ihrem Wissen und ihrer Erfahrung. Werbung der Pharmafirmen und Laieninformationen finden da wenig Berücksichtigung.
Sicher kann man das Thema ansprechen und jeder Arzt wird bemüht sein, eine sinnvolle Therapie durchzuführen.
Ganz einfach sind diese Themen jedoch nicht und es gibt andere Für und Wider als die Kosten.
Entscheiden wird immer der Arzt, er hat das größere Wissen und muss es verantworten.

Aber ich kenne das, das Aussenstehende glauben es besser zu wissen...
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Miraculus

  • Gast
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #5 am: 17. Nov 2007, 10:04 Uhr »
Zitat
Werbung der Pharmafirmen und Laieninformationen finden da wenig Berücksichtigung.

Nö, da kann man auch Psychiatrie-Bücher zitieren.  ;)

Offline mipooh

  • HypnoSequenz
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  • Geschlecht: Männlich
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #6 am: 17. Nov 2007, 16:22 Uhr »
Zitat
Nö, da kann man auch Psychiatrie-Bücher zitieren.

Nehme an, dass die Ärzte die Inhalte kennen. Gerade in der Psychiatrie gibt es organisiert beständig Fortbildungen.
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Miraculus

  • Gast
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #7 am: 18. Nov 2007, 11:04 Uhr »
Die Problematik hat wohl mit dem lieben Geld zu tun...atypische NEuroleptika sind i.d.R. neurer und teurer...

Miraculus

  • Gast
Re: Rechtliche Frage zur Neuroleptika-Medikation
« Antwort #8 am: 19. Nov 2007, 08:32 Uhr »
Zitat DeTrance:

Zitat
Der Statistik nach wird ihn dies sowieso ereilen, je nachdem, wie lange er dies Medikament schon bekommt, weil der Körper sehr häufig sich dagegen wehrt.


http://www.medizin-medien.info/dynasite.cfm?dssid=4172&dsmid=67562&dspaid=533621

Nach diesem Artikel könnte Haloperidol vielleicht neurotoxisch wirken.

Allerdings hatte ich auch etwas gelesen was eher daruf hindeutet, daß Haloperidol und andere Neuroleptika eine medikamenten-unabhängige schizophrene "Neurolyse" einfach weniger gut aufhalten als Olanzapin, sie jedoch nicht verursachen.

LG Miraculus

 

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