Es ist sicherlich das "Klügste". Aber für die Praxis, also für die Zusammensetzung des Klientengutes, dürfte die Formulierung wohl nur einen geringen Unterschied ausmachen.
-"Krasse" Fälle, bei denen auch dem Laien die Krankheitswertigkeit eindeutig ins Auge springt, ablehnen.- Nicht den Eindruck erwecken, daß man Krankheiten heilt.- Keine Diagnosen stellen.- Sich mit anrüchigen Begriffen wie "Phobie" usw. zurückhalten.
@Miraculux: willst du etwas in deiner Anzeige ausflisten was du nicht tust oder leistest? Also ich stimme da Lutz zu, Aussagen zu nutzen die positiv formulliert werden.
Das ist jetzt krass und nur ein Beispiel.Eine Frau kommt zu mir ,sie hat Krebs und möchte von mir eine Hypnose um Ihr Körperbewusstsein zu verbessern und Entspannung für Körper Geist und Seele.Ich darf diese Frau doch hypnotisieren ,wenn ich nicht den Anschein erwecke sie von Ihrem Krebs oder was damit einhergeht zu heilen.Ist das richtig.
Ist das richtig.
also bei Krebs würde ich mir die Einverständniss vom zuständigen Hausarzt oder behandelnden Arzt einholen lassen.
Das ist nobel, aber rechtlich ohne Bedeutung.