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Autor Thema: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes  (Gelesen 16604 mal)

Offline Lutz

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Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« am: 18. Mai 2009, 14:57 Uhr »
Hallo zusammen,

manche Hypnotiseure/Innen werben auf ihren Homepages damit, dass Sie angeblich auch mit Ärzten "heilend" zusammenarbeiten, obwohl sie selbst (die Hypnotiseure) keine Heilberechtigung haben. Außerhalb des Forums wurde nun die Ansicht an mich herangetragen, dass dies dann ja für die Hypnotiseure rechtlich unbedenklich sei, weil ein Arzt schließlich sein "O.K." gegeben habe und es "unter dessen Aufsicht" erfolge.

Doch das ist rechtlich ein großer Irrtum.

Ich hab es, glaube ich, schon mal irgendwo im Forum geschrieben, wiederhole es wegen seiner Bedeutung hier aber gerne nochmal:
Hypnotiseure sind dem Gesetz unterworfen und nicht dem willkürlichen Wohlwollen von z.B. Ärzten. Und im (Heilpraktiker-) Gesetz steht unmissverständlich drin, dass Nicht-Heilberechtigte eben auch nicht heilen dürfen. Punkt.

Es findet sich dort sogar eine Formulierung, die inhaltlich unnötig wäre, die aber offenbar genau diesen Fall noch einmal explizit anspricht. Es heißt nämlich:

"...auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."

Mit anderen Worten: das Verbot gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Dritter (Heilberechtigter?) dazu auffordert.

Anderes Beispiel:
Es gibt "Fahrberechtigte", also Leute, die einen Führerschein zum Fahren eines Kfz erworben haben (rechtlich eigentlich: "Fahrerlaubnis"), und Leute, die eben Nicht-Fahrberechtigte sind. Aber mit dem Erwerb einer Fahrberechtigung hat man natürlich nicht die Möglichkeit, einem Nicht-Fahrberechtigten rechtlich wirksam das Fahren eines Autos zu gestatten - nicht unter Aufsicht und auch nicht im eigenen Wagen.

Und so ist es auch bei Heilberechtigten. Sie dürfen zwar heilen, haben damit aber nicht eine Berechtigung erworben, ihrerseits Dritten das Heilen zu gestatten. Wer ein derart großes Vertrauen in Heilberechtigte und darin hat, dass "die schon alles richtig machen werden", bei dem geht dieses Vertrauen hier deutlich zu weit.

Fazit: wer keine Heilberechtigung hat, darf nicht heilen.

Und wer davon abweichend auf seinen Webseiten anderes in die Weltgeschichte hinausposaunt, sollte sich bitte vergegenwärtigen, welches Risiko er damit eingeht.

Eine ganz andere Frage ist, ob sich Heilberechtigte dieses Zusammenhangs bewusst sind. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man als Hypnotiseur vom potenziellen Klienten "schief angeguckt wird", wenn man eine Intervention ablehnt, obwohl doch der behandelnde Arzt oder Heilpraktiker dazu ermuntert hatte, mich anzusprechen.

Und wieder eine andere Frage ist, ob diese Regelung in ihrer Grundsätzlichkeit überhaupt sinnvoll ist.

Dennoch - wer sowas behauptet, tut nichts anderes, als der Öffentlichkeit preis zu geben:

"Hallo liebe Gesundheitsämter, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Mitbewerber, Abmahner: ich begehe fortwährend Straftaten. Meine Daten findet ihr im Impressum. Ich freue mich über jede Kontaktaufnahme."

Lieben Gruß
Lutz

Offline mipooh

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #1 am: 18. Mai 2009, 18:52 Uhr »
Da muss man schon genauer werden...

Ich komme ja aus einem Beruf, in dem es durchaus üblich ist, ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen. Man wird nicht etwa selber heilend tätig, sondern man tut etwas, das (nicht wirklich, aber formell) genausogut ein Arzt tun könnte. Der bedient sich aber anderer Berufsgruppen, weil er eben nicht alles selber machen kann.

Das ist auch völlig ok und unter Beachtung von Verantwortlichkeiten rechtlich einwandfrei. Hierzu muss man mit Begriffen wie Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung umgehen lernen (das ist nämlich nicht ganz einfach).

Um es mal anders deutlich zu machen. Ein Apotheker darf einem Patienten die stärksten Gifte aushändigen, wenn ein Arzt die verschrieben hat. Ob er die verschrieben hat oder er sich verschrieben hat, liegt in der Verantwortung des Arztes. Trotzdem hat der Apotheker eine gewisse Verantwortung. Wenn er zB wüsste, dass ein Medikament Schaden zufügen würde, würde er sicherlich zumindest mit dem Arzt telefonieren wollen, um abzuklären, ob es sich bei der Verschreibung evtl um einen Verschreiber handelt.

In ähnlicher Weise kann ich mir eine Zusammenarbeit von Arzt und Hypnotiseur durchaus vorstellen. Idealerweise wie das manchmal bei Zahnärzten geschieht, bei gemeinsamer Anwesenheit, so dass selbst eine gewisse Aufsicht bei der Durchführung da wäre. Damit ist man grundsätzlich aus dem Schneider. Vergleichbar mit der Krankenschwester, die in Anwesenheit eines Arztes Injektionen durchführt.

Es gibt aber durchaus Situationen, die anders konstruiert sind. Rechtlich grundsätzlich genauestens abzuklären sind zB alle die Injektionen, die eine Krankenschwester ohne räumliche Anwesenheit des Arztes, aber in seinem Auftrag durchführt. Hierfür gibt es in Krankenhäusern häufig Hilfskonstruktionen, wie zB Durchführung mehrmals und dokumentiert unter Aufsicht (jede Krankenschwester mit eigenem "Spritzenschein"), um dann später solche Aufgaben auch unbeaufsichtigt durchzuführen. Der Arzt muss sich darüber klar sein, dass er die Verantwortung dafür trägt, die Schwester darüber, dass sie von Eigenverantwortung deswegen nicht frei ist.

Diese gesamte Problematik regt Pflegekräfte auf seit ich denken kann. Denn es gibt keine letzte Rechtssicherheit. Die gibt es aber auch für Ärzte nicht, man denke nur mal an "Kunstfehler", die in der Regel darauf beruhen, dass der Arzt etwas einfach nicht besser wusste (zB weil er vor lauter Arbeit zu selten zur Fortbildung kam).

Übrigens Lutz, hast Du schon einmal nachgedacht, dass Du jederzeit in fast allem was Du tust gegen Gesetze verstoßen könntest ohne es auch nur zu ahnen? Wir haben inzwischen so viele Gesetze und Verordnungen, dass es niemanden mehr gibt, der sie alle kennen könnte. Geh mal zu einem Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit. Der wird ein wenig nachlesen und zu einer Überzeugung kommen. Dasselbe tut die Gegenseite. Beim Richter trifft man sich und entweder bekommt der eine recht oder der andere oder aber es gibt Vergleiche oder gar komplett andere Ergebnisse (als irgendjemand, auch die Anwälte vorher erwartet hätte).

Ein differenzierter Umgang mit diesen Themen ist jedem angeraten. Scheu werden sollte man nicht, sonst wird man handlungsunfähig (was für so manchen auch die bessere Variante sein kann).

gezeichnet
Das Orakel von Langenhorn
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline StefanS

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #2 am: 18. Mai 2009, 19:20 Uhr »
Hallo,

 ist nun mal so, das wir in Deutschland ein Gesetz haben das das Heilen gegelt. Nur weil es für Heilhilfberufe Sonderregelungen gibt, ändert es nichts an der Rechtlage. Ich finde es toll das Lutz nicht müde wird mit all den Mythen da drausen aufzuräumen. Er müsste das nicht machen. Aber viele Hypnose (und andere) Kollegen habe eine tickende Zeitbombe auf ihrer Homepage.

lg
 Stefan
(er)kenne dich

Offline Lutz

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #3 am: 19. Mai 2009, 00:02 Uhr »
Hallo ihr,

@Orakel:

Zitat
Da muss man schon genauer werden...

O.k., lass es uns tun!  :)

Ich bin dir dankbar, dass du das Thema der "ärztlichen Delegation" im Heilwesen angesprochen hast, denn man könnte ja auf die Idee kommen, dass diese die oben angesprochene Konstellation mit dem nicht-heilberechtigten Hypnotiseur abdecken und damit legalisieren könnte. Aber ungeachtet des Umstandes, dass du in dem von dir angesprochenen Bereich ungleich mehr Ahnung hast als ich, denke ich dennoch, dass dieses Thema bei der Frage mit dem Hypnotiseur nicht zu einer anderen Betrachtung führen kann.

Bei der von dir angesprochenen Thematik geht es ja darum, eine hinsichtlich ihrer Bedeutung "nachgeordnete" Tätigkeit, die aber Bestandteil einer bestimmten ärztlichen Therapie ist, an qualifizierte Hilfskräfte abzugeben. Aber genau dies trifft ja hier nicht zu:

Während z.B. Krankenschwestern oder Physiotherapeuten oder viele andere "Helfer" eine qualifizierende Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung nachweisen müssen, um überhaupt rechtlich einwandfrei mit "helfenden Aufgaben" betraut werden zu können, liegen bei den besagten Hypnotiseuren ja weder staatlich anerkannte Ausbildung noch absolvierte staatliche Prüfung vor. Sie sind rechtlich "nichts".

Und eine Intervention mit Hypnose zum Zwecke der Linderung und Heilung wäre auch keine nachgeordnete Tätigkeit im Rahmen einer praktizierten ärztlichen Therapie, sondern es wäre eine ganz eigenständige, neue und parallele Herangehensweise, nämlich eine Psychotherapie, die in den meisten Fällen auch von einem Arzt mangels Kenntnissen gar nicht überwacht werden kann (was dem Arzt nicht anzulasten ist).

Dieser Beitrag scheint mir die Problematik ganz gut zu beleuchten:

http://www.bibb.de/redaktion/altenpflege_saarland/literatur/recht_01.htm

Hier wird übrigens eine Psychotherapie ausdrücklich als nicht delegationsfähig beschrieben.

Und als weiterer Punkt: es gibt ja zahlreiche heilberechtigte Hypnotiseure mit staatlicher Prüfung - (psychotherapeutische) Heilpraktiker, Psychologen mit Heilerlaubnis, Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Psychiater usw.
Also gibt es gar keinen rechtlich nachvollziehbaren Grund, von dem, was im HPG steht, abweichen zu wollen oder aus z.B. Praktikabilitätsgründen abweichen zu "müssen".

Zitat
Übrigens Lutz, hast Du schon einmal nachgedacht, dass Du jederzeit in fast allem was Du tust gegen Gesetze verstoßen könntest ohne es auch nur zu ahnen?

Aber hallo!  :)
Ich bin mal monatelang ohne Fahrerlaubnis gefahren (= Straftat!), weil ich erst später erfahren hatte, dass ein bei der Bundeswehr erworbener Führerschein nur während der Zeit der Bundeswehrzugehörigkeit auch im zivilen Bereich gilt. Lässt man den danach nicht "umschreiben", gilt das rechtlich als "keine Fahrerlaubnis" - so war es jedenfalls damals.

Allerdings hätte mich Unwissenheit nicht vor Strafe bewahrt, und daher schreib ich hier auch so viel zu dem Thema.  ;)


@ Stefan:

Danke!  :)
Meine Bemühungen richten sich übrigens nicht an die, die es zugunsten einer angenommenen Werbeträchtigkeit ganz absichtlich nicht so genau nehmen, was ihnen ja zugestanden sei, denn jeder soll schließlich tun, was er für richtig hält. Aber es gibt auch Leute, die nach meinem Eindruck von "Ausbildungsinstituten" leichtfertig in bedenkliche Richtungen gedrängt werden.

Vor ein paar Tagen wurde ich aufmerksam auf eine Gugel-Anzeige, in der für Hypnosetherapie geworben wurde. Hinter dem Link verbarg sich die Homepage einer Frau, die ihre Profession mit "Hypnosetherapeutin" angab. Sie berichtete von ihrer Ausbildung zur Hypnosetherapeutin, von der Ausgestaltung ihrer "Therapien" und von den "Heilerfolgen", die es gäbe. Im Impressum stand dann u.a., dass ihr Tun nicht die Tätigkeit eines Therapeuten ersetze und gänzlich als nicht-medizinisch zu verstehen sei.

Weiter las ich kürzlich eine Werbeschrift eines Ausbildungsinstitutes. Nach langer Vorrede hieß es, dass man ohne Heilberechtigung die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten habe, dass eben Nichtheilberechtigte nur eingeschränkt tätig werden dürften. Ich wollte schon jubeln, als ich weiterlas, dass dazu u.a. die Behandlung von Ängsten und Phobien und die Anwendung von Regressionstechniken gehörten (die vorher als hilfreich bei der Bearbeitung von Traumata erwähnt wurden).

Und der letzte Brüller, auf den ich aufmerksam wurde: Diplom-Hypnotiseur (natürlich ohne Heilberechtigung).

Bevor man die vielleicht Ahnungslosen, die Gehörtes in die Praxis umsetzen, als dumm oder zumindest dummdreist abstempelt, sollte man seinen Blick vielleicht eher auf die Verursacher dahinter richten. Aber dies wäre wieder ein anderes Thema.

Sinn meines Geschreibsels ist jedenfalls, dass Leute nicht ahnungslos und ungewollt in eine Situation geraten, für die sie dann mit allen Konsequenzen einzustehen haben. Es gab ja schonmal eine Abmahnwelle vor 2 oder 3 Jahren, nach der nach meinem Eindruck die Selbstdarstellungen im Web sich "gebessert" hatten. Die nächste dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, denn die Situation ist zumindest nach meinem Eindruck schon wieder deutlich schlimmer geworden, als sie es mal war.

Zitat
Aber viele Hypnose (und andere) Kollegen habe eine tickende Zeitbombe auf ihrer Homepage.

Dem kann ich mich nur anschließen!

Lieben Gruß
Lutz

Offline mipooh

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #4 am: 19. Mai 2009, 07:58 Uhr »
Lieber Lutz,

ich möchte keinesfalls Deine Bedenken verwässern, denn ich halte es für unbedingt notwendig, sich umfassend zu informieren. Dies wird jedoch nicht zu einer Rechtssicherheit führen, sondern allenfalls zu einer Feststellung der Rechtsunsicherheit.

Das Beispiel aus der Altenpflege ist etwas, das sehr schön zu neuen Unsicherheiten beitragen kann. Dort hat im Grunde ein Autor seine ganz persönliche Meinung adrett zusammengefasst, mit ein paar Fachbegriffen ausgeschmückt und mit einem Gerichtsurteil scheinbar bekräftigt. Bei genauem Lesen fällt jedoch auf, dass es so weder der alltäglichen Praxis entspricht, noch wirklich klare Aussagen im Gesetz stehen. Eine staatliche Prüfung eines Berufs hilft da nur scheinbar weiter.

Ich habe in diesem Beruf jahrzehntelang miterlebt, welche Unsicherheiten durch die unglückliche Rechtslage bestehen und auch, wie sehr die Betroffenen darunter zu leiden haben. Krankenschwestern stehen beständig in der Zwickmühle, Dinge zu tun, die rechtlich uneindeutig sind. Täten sie sie nicht, hätte der Patient gesundheitliche Nachteile und wiederum sie würden zur Verantwortung gezogen.

Ärzten geht es prinzipiell nicht anders übrigens. Die haben lediglich einen gewissen Statusvorteil und daher weniger Bedenken, denn bis vor nicht allzulanger Zeit fuhr denen nie jemand an den Karren, sie wurden (in diesem Sinne nicht zu Unrecht) als Halbgötter in Weiss betrachtet. Diese scheinbare Rechtssicherheit, für die es keine Grundlage gibt, lässt sie bedenkenloser arbeiten als andere. Tatsächlich besteht diese Rechtssicherheit jedoch nicht. Denn sie dürfen zwar heilen... aber wo steht, dass sie schaden dürfen? Und genau dies müssen sie immer wieder tun, und genau dies tun sie auch unwissentlich immer wieder.

Um das mal kurz zu erläutern. Ärzte begehen Körperverletzungen (Spritzen, Operationen usw). Das dürfen sie natürlich genausowenig wie jeder andere. Nur kommt hier die Heilabsicht und ein Einverständnis des Körperverletzten (in der Praxis auch nicht unbedingt), was diese Straftaten ausnahmsweise straffrei belässt.
Unterlassungen (wie sie in der ärztlichen Behandlung ständig vorkommen), die im Gegensatz zur jeweilig aktuellen Heilkunst stehen, muss theoretisch der behandelnde Arzt ebenfalls verantworten. Wird in der Praxis so gut wie nie geahndet werden, ist aber Alltag. Die Ausreden der Ärzte hierzu sehen wir derzeit wieder ständig im Fernsehen.

Was ich hier deutlich machen möchte, es gibt dieselbe Rechtsunsicherheit für alle, auch für die zugelassenen Heiler. Nur wird sie hier weniger und seltener wirksam werden, weil man den Mythos der Weissgekleideten hat. Es ist aber durchaus zu erwarten, dass auch der einmal kippt. Dann würden auch Ärzte den Tag verfluchen, an dem sie sich für ihren Beruf entschieden haben.

Viel mehr trifft dieselbe Rechtsunsicherheit natürlich diejenigen, die nicht unter dem Schutz des Mythos stehen. In unserem Fall die Hypnotiseure, die versuchen vom Mythos zu profitieren ohne zu ahnen auf was sie sich einlassen.

Du wirst Dich erinnern, dass ich schon immer den Standpunkt vertreten habe, sich von diesen Heil- und Medizinangelegenheiten so weit wie möglich fernzuhalten. Wird jemand in einem Gespräch mit Dir, auch mit Hypnose, gesünder, ok, was hast Du damit zu tun? Solange Dir niemand eine Absicht nachweisen kann, vom Heilsmythos profitiert haben zu wollen, ist ein einfaches Heilsein (des Klienten) gar kein Problem.

Deswegen rate ich dringend jedem, der heilen möchte, dies in absoluter Diskretion unter völliger Vermeidung jeglicher Krankheitsbegriffe zu tun. Die Krankheiten der Klienten sind sowas von uninteressant! Ihr locker flockig fröhliches Leben sind es, was es zu erreichen gilt. Sollten sie unterwegs auf unerfindlichem Weg Krankheiten loswerden, ist ja ok, man muss da kein Wort drüber verlieren.

Ich hatte schon früher darauf hingewiesen, ich bin kein praktizierender Hypnotiseur. Ich hätte auch keine Lust dazu, denn ziemlich sicher würde man mich mit Dingen belästigen, die in den Kompetenzbereich der Halbgötter in Weiss, des Staates und der Mythen fallen. Daran bin ich aber nunmal nicht interessiert. Ich glaube nicht an Krankheiten und ich glaube nicht an Ärzte und Staaten. Wer das anders sieht, der hat das Problem, sich mit den dazugehörenden Fragen auseinandersetzen zu müssen.

Übrigens war genau diese Problematik auch der Grund, warum ich meinen Beruf am Ende aufgegeben habe. Diese Wirrwarr aus Gesetzen und Mythen auferlegt einem eine Verantwortung, die faktisch nicht tragbar ist. Oder eben nur insoweit, wie man in der Lage ist, die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten zu ertragen.

Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, durch einen Heilpraktikerschein oder eine sonstige Heilberechtigung wirklich abgesichert zu sein. Man profitiert (möglicherweise für ein Leben ausreichend) vom Mythos, bestraft werden für das, was man Gutes tun wollte, kann man ständig. Heilberechtigt oder nicht.

Mein Tip: Tut Euch das nicht an! Nur wegen einer gewissen Werbewirksamkeit mit den Wölfen zu heulen, ist so ziemlich das Dümmste, was einem einfallen kann.
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Offline Lutz

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #5 am: 19. Mai 2009, 12:47 Uhr »
Hallo mipooh,

wir sind doch auch gar nicht 'auseinander'.  :)

Ob der von mir verlinkte Artikel das Praxisgeschehen zutreffend wiedergibt, kann ich in keiner Weise beurteilen, mir ging es um dessen Aussage hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung für den Fall, dass ein Arzt was angeordnet hat:

"Zu den Sorgfaltspflichten der ausführenden Person gehören die Durchführungsverantwortung, die sorgfältige Prüfung der eigenen Fähigkeiten und der formalen Ausbildung, die kritische Prüfung der Anordnung (Gefährdung für den Patienten?) und die sorgfältige Durchführung der Anordnung. Jede Person ist grundsätzlich für ihr Handeln (Tun oder Unterlassen) verantwortlich. Ist die Pflegekraft durch die Ausführung der Anordnung aufgrund ihrer zu geringen Qualifikation oder aufgrund der mangelhaften Organisation durch den Krankenhausträger (z.B. erheblicher Personalnotstand) überfordert, ist sie verpflichtet, die Durchführung der Maßnahme abzulehnen, ohne daß ihr hieraus arbeitsrechtliche Nachteile entstehen."

Man kann sich eben nicht darauf zurückziehen und vortragen: "Der da hat aber gesagt, ich soll/darf das", in der Hoffnung, damit aus allem raus zu sein. Man bleibt stets für sein eigenes Tun verantwortlich.

Viel mehr trifft dieselbe Rechtsunsicherheit natürlich diejenigen, die nicht unter dem Schutz des Mythos stehen. In unserem Fall die Hypnotiseure, die versuchen vom Mythos zu profitieren ohne zu ahnen auf was sie sich einlassen.

Genau.

Lieben Gruß
Lutz

Offline tiefeTrance

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #6 am: 03. Aug 2009, 18:46 Uhr »
Hallo allerseits.

Jetzt muss ich aber nochmal nachfragen, zum Thema heilen.

Überall bei allen alternativen Heilmethoden heißt es, das sie ja nicht heilen, sondern IMMER der Klient/Patient.
Auch Geistheiler und sonstige "Heiler" sollen angeblich nicht heilen, sondern nur der Klient/Patient.

Wenn dem so ist, wozu das ganze? Oder sind das nur ausreden?

Gruß
Markus

Offline mipooh

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #7 am: 03. Aug 2009, 21:05 Uhr »
Dem Hippokrates wird nachgesagt, er habe den Spruch geprägt: Natura sanat, medicus curat.
Nun war Hippokrates zwar Grieche und der Spruch ist Latein, aber die Ärzte sagen das auch.
Immer dann, wenn sie es nicht hingekriegt haben spätestens...

Achso, übersetzt: Die Natur heilt, der Arzt behandelt.

Das reicht also nicht aus, diesen Satz zu sagen um aus dem Schneider zu sein, solange man behandelt.
Man sollte einfach nicht behandeln, so einfach wäre das. Nun kommen aber dauernd Leute mit Hoffnungen, die einen dann auch noch mit diesen blöden Krankheiten belästigen. Die sollte man dann besser zum Arzt schicken.

In einem Punkt sind da tatsächlich Ausreden... man würde doch so gerne Krankheiten behandeln, möchte aber nicht erst eine Heilberechtigung erwerben. Und da geht dann das Gerede los...

Irgendwie reiten sich all diese Heiler immer nur selbst rein. Weiss echt nicht, wieso die sich das Leben immer unnötig schwermachen müssen. Ich würde gar nicht gern mit einem Quacksalber verwechselt werden, schon deswegen würde ich ablehnen über Krankheiten auch nur zu sprechen, wenn ich doch gerade mit einem Menschen über seine Gesundheit reden möchte...
Mein Arzt verschreibt mir Blutdrucktabletten. Sicher hat er auch schonmal davon gesprochen, dass ich besser abnähme und Sport triebe.
Auch andere Menschen sagen mir schonmal, hey, Du könntest aber ruhig mal ein Bütterken weglassen (westfälisch für Butterbrot) und Deinen Arsch heben (Umgangssprachlich für "sich mehr bewegen"). Die stehen nie in der Gefahr, sich wegen unerlaubter Heilung eines Bluthochdrucks schuldig zu machen.
Tatsächlich wird der bei mir aber durch Gewichtsabnahme und Sport normal (geheilt...?)

Soll doch der Arzt sich die Loorberen als Kränzchen aufsetzen. Wen interessiert sowas schon (ausser die Arztgläubigen, die meinen krank zu sein und Halbgötter in weiss anbeten zu müssen).

Langer Rede kurzer Sinn. Es ist die Heilergläubigkeit der Heiler selbst die sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen lassen. Würden sie an die Selbstheilung tatsächlich glauben, wozu müssen sie dann darüber überhaupt reden?
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline Lutz

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #8 am: 04. Aug 2009, 00:13 Uhr »
Hallo Markus,

bei den rechtlichen Fragen geht es ja nicht "nur" um das Heilen (oder Lindern), sondern immer auch um den manchmal vielleicht noch wichtigeren Teil der Diagnose. Dass Heilung letztendlich immer nur im und durch den Patienten geschehen kann, sehe ich wie Hippokrates und mipooh. Aber dazu gehört eben auch die Auswahl des richtigen Behandlungsverfahrens.

Hat jemand nur "unangenehme" Erinnerungen oder stellt sich durch (sachkundiges) Nachfragen heraus, dass diese Teil einer handfesten posttraumatischen Belastungsstörung sind? Durchlebt jemand gerade eine harmlose Phase der Unlust und Trägheit oder ist dies Anzeichen einer Depression oder gar Suizid-Gefährdung? Hat jemand Kopfschmerzen, weil ihm eine anstehende Prüfung im körpersprachlichen Sinne "Kopfschmerzen bereitet", oder entwickelt sich da ein Tumor?

Das waren jetzt Beispiele an der Grenze zwischen Lebensberatung und Heilkunde, aber noch entscheidender ist all dies ja, wenn es nun nachweislich um Patienten, also Leute mit krankhaften Leiden oder Störungen, geht. Dann ist eine Beauftragung oder Tätigkeit von Nicht-Heilberechtigten eben unzulässig, unabhängig davon, ob eine wünschenswerte Heil-Werdung (nach angemessener Behandlung) dann letztendlich im Patienten selbst geschieht.

Ein Verweis auf letzteres hat jedenfalls in keinem mir bekannten Gerichtsverfahren genützt. Selbst im "Heiler-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts, das unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Behandlung durch Handauflegen nichts einzuwenden hatte, ist dieser Gedanke meiner Erinnerung nach nicht aufgegriffen und berücksichtigt worden.

Lieben Gruß
Lutz

Offline Mompfel

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #9 am: 10. Aug 2009, 09:10 Uhr »
Hallo, meine Hypnose-Lieben!

Ich weiß jetzt nicht, ob dieser Hinweis punktgenau in diesen Thread gehört. Aber beim Lesen obiger Diskussion fiel es mir gerade ein und ich möchte es euch nicht vorenthalten. Denn zum Thema <Heilen>, <Gesundheit>, <Arzt-Gläubigkeit> etc. habe ich gerade erst ein ganz phantastisches Buch gelesen:

Manfred Lütz: Lebenslust - Wider die Diät-Sadisten, den Gesundheitswahn und den Fitness-Kult. München, 2005.

Leider sind nur die ersten 100 Seiten wirklich spannend; hinterher rutscht mir dieser Arzt und Theologe (!!!) zu sehr in seine Christentum-Seligkeit inklusive Missionseifer ab. Das macht den ersten Teil des Buches aber nicht unwahrer.

Eine ganz gute Synopse der wesentlichen Thesen von Lütz' (also quasi Lutz mit Pünktchen drauf....  :D) findet ihr hier:

http://www.kultur-punkt.ch/gesundheit/swr2-luetz-wellnesswahn05-2.htm

Wer im Themenbereich Gesundheit irgendwo unterwegs ist, sollte sich mal diese brutal überzeugenden Thesen und Beobachtungen reinziehen - das erklärt Vieles!

LG das Mompfel

Offline Lutz

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #10 am: 11. Aug 2009, 14:26 Uhr »
Hallo Mompfel,

der Text hinter dem Link ist jedenfalls schon mal amüsant zu lesen.  :)

Lieben Gruß
Lutz (ungepunktet)

Offline hypno-sie

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #11 am: 06. Okt 2009, 19:21 Uhr »
Hallo Ihr,
also ich als Neuling- habe soeben meine Flyer umändern (also Neudruck) lassen wg. dem kleinen "fiesen" Wort Flugängste  ::) dachte mir bis dato- das ist Umgangsprachlich fand es auf diversen Webseiten von Hypnotiseuren.... (ohne Heilerzulassung) (natürlich musste ich auch Banner und Webseite ändern)  :sagnix:
Ich habe in der Webseite wie auf dem Flyer - wie im Erfassungsbogen (Anamese- nicht mal das Nutze ich) den Zusatz: Ich (bzw. Lotoskreis) ersetze keinen Arzt.... und stelle keine Diagnosen. Ich biete im Bereich "Heilung" lediglich Selbstheilungskräfte aktivieren bwz. mobilisieren an. DAS ist doch ok? Oder
Man- davor habe ich echt einen Heidenrespekt.
Schon aus diesen Gründen möchte ich später (aber nicht nur deswegen) den kleinen HP machen. Wie sieht es dann aus? Kann bwz. darf ich dann z.b. chronische Schmerzen mit Hypnose behandeln? Natürlich wohl nicht die Krankheit selber. Ein Beispiel: Fibromyalgie (habe ich selber) kann kein Schulmdeziner etwas tun- weil es einfach nichts gibt! Mit Hypnose könnte man aber die Schmerzabschaltung incl. Selbsthypnose-anker gewiss nutzen?

Erstaunlich finde ich (aber gut) das uns (im Seminar) gesagt wurde: Schmerzabschaltung bei Zahnop`s dürfen wir machen. Da Dies kein Heilen ist! Zudem ist der Arzt ja mit dabei. Sehr erstaunlich bwz. verrückt fand ich allerdings das Dies auch in anderen Op`s theoretisch möglich wäre.

Wie ist eure Erfahrung in dem Bereich?

Grüssli
Steffi
Wenn du eine Zitrone findest
mach eine Limonade draus

http://www.lotoskreis.de

Offline mipooh

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #12 am: 06. Okt 2009, 22:09 Uhr »
Bin immer wieder erstaunt wie wenig kreativ doch viele sind, dass sie dann doch immer wieder auf "reservierte" Hilfebedürftige losgehen wollen ohne eine Legitimation.
Es gibt doch heute "Coaching"... mindestens so werbewirksam wie Krankheiten (selbst wenn man sie umbenennt).
Wo es so furchtbar ätzend ist, sich überhaupt damit zu beschäftigen... wer braucht denn noch Selbstheilungskräfte, wenn er stattdessen erkennen kann, dass er völlig ok ist wie er ist?
Gewohnheiten brauchen Gewöhnung...

Offline hypno-sie

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #13 am: 06. Okt 2009, 22:31 Uhr »
Mipooh
meinst du mich? Wenn ja, überlege ich - wie ich das nun verstehen sollte. Praxiserfahrung habe ich natürlich bisher nur im Seminar erfahren und weiterhin an freiwilligen Probanden alsbald. Wie Hilfebedürftige loslassen? Absolut klar ist das ich nur mit intensivem Vorgespräch arbeiten werde- immer natürlich mit dem Willen des Klienten (sonst ist eh meist für die Katz) und individuell. Und eben Jene die in die Hände von Ärzten oder Psychologen gehören- natürlich auch dahin verweise OHNE jene zu behandeln.
Aber das war hier ja auch nicht Thema
Oder doch?
Wenn du eine Zitrone findest
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http://www.lotoskreis.de

Offline Lutz

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Re: Rechtliches: Hypnose "auf Anordnung" eines Arztes
« Antwort #14 am: 06. Okt 2009, 23:35 Uhr »
Hallo Steffi,

Zitat
Ich habe [...] den Zusatz: Ich (bzw. Lotoskreis) ersetze keinen Arzt.... und stelle keine Diagnosen. Ich biete im Bereich "Heilung" lediglich Selbstheilungskräfte aktivieren bwz. mobilisieren an. DAS ist doch ok? Oder

da du schon fragst: nein, das ist nicht o.k. Die Rechtslage ist da völlig eindeutig. Im Bereich Heilung darfst du NICHTS anbieten, also nicht etwa "nur x" oder "ein bisschen y" oder "vorne an z" oder "ansatzweise xyz" - nichts. Gar nichts. Überhaupt nichts.

Ich kenne die von dir genannte Aussage von zahlreichen Hypnose-Webseiten und habe keine Ahnung, welcher juristische Dünnbrettrohrer mal damit begonnen hat, diese zu nutzen und sich davon irgendwas Positives oder Entlastendes zu versprechen. Aber leider ist in rechtlicher Hinsicht genau das Gegenteil der Fall - so eine Formulierung bringt rechtlich nicht nur nichts, sie kann auch gewichtig nach hinten losgehen - aus folgenden Gründen:

a) Ich ersetze keinen Arzt / Selbstheilungskräfte aktivieren
In welchem Bereich macht sowas Sinn? Dann, wenn jemand seinen Schlüssel verlegt hat und sich nun mit Hypnose wieder erinnern möchte? Nein, natürlich nicht. Das macht nur Sinn im Zusammenhang mit einem Anliegen, bei dem es eben um Heilung geht, also im Zusammenhang von "Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen...". Und genau in diesem so im Heilpraktikergesetz genannten Bereich darfst du eben ausdrücklich NICHT (gar nicht und überhaupt nicht  ;)) tätig werden, egal, mit welchen Mitteln und egal, wie du es bezeichnest.

Nutzt du also solche Formulierungen für dich, sagst du damit unterm Strich: ja, ich bin im für mich verbotenen Bereich Heilung tätig, habe mir dafür aber eine schöne(?) Umschreibung einfallen lassen. Das kommt in rechtlicher Hinsicht einem Geständnis gleich.

b) Was machen denn professionelle Therapeuten mit Heilberechtigung? Machen die einen Patienten irgendwie "von außen" gesund? Nein, (auch) sie aktivieren und mobilisieren doch nur Selbstheilungskräfte. Gesund oder heil werden kann auch ein Patient bei einem Heilberechtigten letztendlich nur durch seine Selbstheilungskräfte. Behauptest du also sowas von dir, gibst du damit an, dass du das Gleiche tust, wie es auch Heilberechtigte tun.

Auch so eine Formulierung nimmt keineswegs die Verantwortung, sie reißt einen im Zweifel richtig rein. Wie du dich verhältst, kannst und sollst natürlich nur du selbst entscheiden, wie sind hier bestimmt nicht die Hypnosepolizei.  :)
Aber um Ärger zu vermeiden, gibt es nur einen sauberen Weg - Finger weg vom berufsmäßigen/gewerblichen Umgang mit den Fällen, bei denen Krankheiten pp. eine Rolle spielen!

Zitat
Kann bwz. darf ich dann z.b. chronische Schmerzen mit Hypnose behandeln? Natürlich wohl nicht die Krankheit selber.

Mit Heilberechtigung darfst du das tun und darfst auch Krankheiten selber behandeln - aber natürlich nur mit den Verfahren, die dir rechtlich als HP Psych zugestanden werden, also mit "Psychotherapie".

Zitat
Mit Hypnose könnte man aber die Schmerzabschaltung incl. Selbsthypnose-anker gewiss nutzen?

Ja, wobei es da noch zahlreiche weitere Möglichkeiten innerhalb der Hypnose gibt.

Zitat
Schmerzabschaltung bei Zahnop`s dürfen wir machen. Da Dies kein Heilen ist! Zudem ist der Arzt ja mit dabei. Sehr erstaunlich bwz. verrückt fand ich allerdings das Dies auch in anderen Op`s theoretisch möglich wäre.

Na das wäre aber wirklich nur sehr theoretisch möglich.  :)
Ein operierender Arzt ist ja verpflichtet, seine Eingriffe "lege artis", also nach den Regeln der ärztlichen Kunst, durchzuführen. Und die beinhalten ganz sicher nicht, den Narkosearzt nach Hause zu schicken und dafür einen hergelaufenen Hypnotiseur wie dich oder mich als narkotisierenden Hilfssheriff einzusetzen.

Natürlich werden heutzutage zahlreiche Operationen mit Hypnose als Narkoseersatz oder -ergänzung durchgeführt. Aber da hypnotisieren dann Ärzte, also Leute mit medizinischem Fachwissen, das um die Hypnose ergänzt wird.

Zitat
Wie ist eure Erfahrung in dem Bereich?

Falls du die Frage auf den Zahnarzt beziehst: ich bin/war ein Zahnarztschisser. Hab mich anlässlich mehrerer Eingriffe konventionell betäuben lassen, aber die Behandlung war mir darüber hinaus dank Selbsthypnose ziemlich egal. Empfehlenswert!

Lieben Gruß
Lutz

Nachtrag:
Sehe jetzt erst deinen letzten Beitrag, den du inzwischen geschrieben hast. Wenn du jene, die in die Hände von Ärzten und Psychologen gehören, dorthin verweisen und eben nicht behandeln möchtest - dann schreib doch genau DAS auf deine Seiten. Wäre tausendmal besser als das oben von mir Kritisierte.  ;)

 

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