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Autor Thema: "Linkhaftung 2"  (Gelesen 5777 mal)

Miraculus

  • Gast
"Linkhaftung 2"
« am: 24. Apr 2006, 17:53 Uhr »
Hallo zusammen,

mle eine Frage: Wenn ich als TN einen aktiven Link reinstelle und mich nicht ausdrücklich von seinem Inhalt distanziere, komm ich dann möglicherweise ins Gefängnis?  :o

Offline Lutz

  • Admin
  • Beiträge: 3.019
  • Geschlecht: Männlich
Re: "Linkhaftung 2"
« Antwort #1 am: 24. Apr 2006, 19:47 Uhr »
Wenn ich als TN einen aktiven Link reinstelle und mich nicht ausdrücklich von seinem Inhalt distanziere, komm ich dann möglicherweise ins Gefängnis?  :o

Nein. Aber wer so eine Frage stellt, kommt ins Gefängnis!  ;D

Das Problem ist, dass in der aktuellen Phase des (rechtlichen) Umgangs mit dem Internet Vieles (noch) nicht geklärt ist. Deshalb existiert allgemein eine große Rechtsunsicherheit, verbindliche allgemeingültige Regelungen gibt es bisher nicht. Von daher stellt das Folgende auch nur meine unverbindliche persönliche Meinung dar:

In Bezug auf die Linkhaftung gibt es bisher im Wesentlichen lediglich 1 Urteil eines Hamburger Gerichts. Und dies ist nicht mal rechtskräftig geworden, denn die Parteien hatten sich nach dem Urteil auf einen Vergleich geeinigt. Auch ist dieses Urteil natürlich in einem ganz bestimmten Zusammenhang ergangen, Beklagter war hier ein Zeitschriften-Verlag, dem man ggf. besondere Sorgfalt und Pflichten im Hinblick auf seinen Online-Auftritt unterstellen kann (auf diese Frage ist das Gericht aber nicht weiter eingegangen).

Auch handelte es sich bei den verlinkten Inhalten in diesem Fall nicht um "normale" Internetseiten, sondern um Seiten, die ganz gezielt eingestellt worden waren, um jemanden zu diskreditieren.

Dennoch hat dieses Urteil, über das viele Rechtskundige übrigens mehr oder weniger den Kopf schütteln, nicht nur für Verunsicherung gesorgt, sondern auch zu der verbreiteten Unsitte geführt, Links auf seine Seite zu stellen, um sich dann aber gleich wieder von den verlinkten Seiten zu distanzieren, was natürlich in dieser allgemeinen Form Schwachsinn ist (im Zusammenhang mit dem genannten Gerichtsverfahren hätte es schon Sinn gemacht, weil es da eben diskreditierende Inhalte waren). Andererseits gab es auch Abmahnverfahren, in denen Betreiber von Webseiten unter Hinweis auf dieses Urteil dazu gebracht wurden, an Anwälte und Organisationen Geldsummen wegen eines angeblichen Rechtsverstoßes zu zahlen.

Meiner Einschätzung nach wird sich die Rechtsprechung so einpendeln:

Wer als User eines Forums wissentlich zu Inhalten verlinkt, die rechtswidrig sind (z.B. zum Völkerhass aufrufen oder Bauanleitungen von Atombomben beinhalten oder die beleidigende Inhalte haben oder Kinderpornografie bereitstellen usw.), kann dafür zivil- und auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt für den, der Webseiten bereitstellt, auf denen mit seinem Wissen solche Links angebracht sind (z.B. Forumsbetreiber).

Nun liegt es aber in der Natur der Sache, dass sich die Inhalte von verlinkten Webseiten ändern können. Wenn auf diesem Weg eine zunächst harmlose verlinkte Seite plötzlich rechtswidrig wird, können das weder diejenigen, die den ursprünglichen Link einstellten, noch z.B. die Forenbetreiber wissen. Hier wird man nur dann einen Vorwurf konstruieren können, wenn trotz Bekanntwerden des geänderten Inhalts die Links nicht unverzüglich gelöscht werden. Und wer will, kann sich dann ja von den Inhalten der zuvor verlinkten Seite distanzieren.

Deshalb wollen wir das hier folgendermaßen handhaben:
Das Verlinken externer Seiten ist hier grundsätzlich erlaubt. Derjenige, der einen Link einstellt, ist aber in dem Sinne dafür verantwortlich, dass er vorher bitte genau prüfen sollte, was er da verlinkt, sich die Seite also bitte vorher genau von oben bis unten ansieht und auch prüft, in welchem Kontext sie erschienen ist. Ist dabei "alles o.k.", hat er seiner Pflicht genüge getan.

Ich als verantwortlicher Forenbetreiber werde mir auch jeden Link ansehen und entsprechend prüfen und hoffe meinerseits, damit auch meiner Verpflichtung entsprochen zu haben. Dann sollte uns eigentlich nichts passieren können.

Eine andere Frage ist natürlich die des Urheberrechts. Wer in seinen Beiträgen oder sonstwo z.B. fremde Bilder oder Texte ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzt, setzt sich damit der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung aus und sollte sich jeweils kritisch fragen, ob er das denn auch darf. Wie gesagt - kurze Zitate unter Quellenangabe werden dabei von der Rechtsprechung toleriert.

Ein weiterer Bereich ist der des Markenschutzrechts. Wäre "Miraculus" z.B. ein etablierter Schoko-Riegel, den auch noch jeder vielleicht kennt, könnten du und ich Probleme bekommen. Sowas ist für mich auch nachvollziehbar, schließlich ballern Konzerne nicht Millionen für Werbemaßnahmen raus, damit anschließend bei einer Internetrecherche mit dem beworbenen Namen Links zu produktfremden Foren ausgegeben werden. Deswegen werden wir hier auch Nicks, die eine Markenschutzverletzung darstellen können, nicht gestatten - auch, um den entsprechenden User zu schützen.  :)

Lieben Gruß
Lutz

Miraculus

  • Gast
Re: "Linkhaftung 2"
« Antwort #2 am: 25. Apr 2006, 15:16 Uhr »
Hallo Lutz,

an Dir ist ein Jurist verleorengegangen!  ;D
Danke für die Hinweise.

Daß ich ab nun jeden Link gründlich prüfen muß, mißfällt mir zwar, aber bevor ich mich dem Risiko aussetze, mit der Jurisprudenz in Konflikt zu geraten, werd ich's wohl machen müssen.

 

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