In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.
(1) Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.
Psychotherapeutin/Psychotherapeutist eine- berufsrechtlich (§ 1 Abs.1 Satz 4 PsychThG)und- strafrechtlich (§ 132a Abs.1 Nr.2 StGB)geschützte Berufsbezeichnung.
Was soll mir passieren?
Das ist mir nun ein bisschen sehr weit hergeholt. Wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafen". Und ich bin der Meinung, dass sich jeder Nichtheilberechtigte, der in diesem Bereich tätig werden möchte informieren muss, was erlaubt ist und was nicht.
Wer sich Psychologe nennt und keine Heilberechtigung hat, vermittelt m.E. den Eindruck, dass er im Sinne des HPG tätig ist. Also lieber die Finger davon lassen.
Über meine Angaben bezüglich des Zusatzes von mir hat keiner Stellung genommen? Wieso nicht? Weil ich damit vielleicht doch angesichert bin?
Ein Problem wird es, wenn einer darin ein Problem sehen WILL!!!
( ob sie nun von euch anerkannt oder verteufelt wird)
Wie gesagt, hier bleibe ich euer "Hypnotiseur".. auf meiner HP wirds geändert, habe mich ganz deutlich und klar von der Heilerlaubnis abgegrenzt!!
was ich ein wenig bedauere ist der kleine Angriff meiner Person gegenüber vom Ralph :-(Das ist ja schon fast eine Androhung von dir?? Wieso?? verstehe das nicht.. ? Ich werde sehen, ja sicher.. ist dann mein Vergnügen.
DIe Schule hat mir versichert, sie haben sich vor der ganzen Eröffnung und Schulung rechtlich abgesichert.Die Bezeichnung "Fachhypnotherapeut für Lebenshilfe" u.a. ist über Anwälte gelaufen und geprüft worden.Und sollte es doch zu einem Abmahnverfahren kommen, nimmt sich die Schule meiner an..
ich denke, Ralf hat es nicht so gemeint, wie es bei dir angekommen ist.