Im Übrigen wäre das Problem ganz einfach zu lösen und würde auch das HPG mit einem Schlag überflüssig machen, wenn jeder, der nicht Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist explizit sagen oder deutlch anschreiben müsste, daß er keiner staatlichen Qualitätssischerung irgendeiner Art unterliegt.
Es geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht.
Zitat DeTrance:ZitatEs geht darum, wer den entscheiden darf, wann etwas krankheitswertig ist und wann nicht.Nein, es geht darum, ob ein potentieller Patient, der informiert ist, selbst entscheiden darf, von wem er sich helfen lassen möchte.
Was ich wichtig finde ist, daß jemand nur das behandelt, wofür er kompetent ist.Egal ob mit oder ohne Heilerlaubnis.
Ich finde, jeder sollte es ganz klar und trazparent machen wofür er Kompetenzen hat. Dann sollte es auch nicht so wichtig sein wie er sich nennt!
@Barbara... du weisst doch sicher wie ich es meine oder?
Ich meine, das Institute und Schulen, die sich in einen großen Rahmen um eine Ausbildung verschiedener Menschen bemüht, das sicherlich VORHER haben von Anwälten prüfen lassen, ob so eine Bezeichnung denn überhaupt umsetzbar, bzw. anwendbar wäre.