Es hat schon immer, auch vor dem Gericht und GEsetz "nichtmedizinische" Therapeuten gegeben... und wird es auch weiterhin.
Ist es nicht irreführende mich als "Traumreise- oder Entspannungstrainer oder wie auch immer" zu präsetieren, um dann doch hinter der vorgehaltender Hand mit Hypnose zu arbeiten, als wahrheitsgemäß zu beschreiben das man Hypnose anwendet, jedoch nicht im Bereich der Heilerlaubnis?!?!
Aber meines Wissens trägt keiner von Ihnen auch nur irgendwie rechtlich eine Art von Heilerlaubnis.
"Ergotherapie wird vom Arzt (Hausarzt/Hausärztin oder Psychiater/-in) verordnet und ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Therapiemethode, wenn sie von einem staatlich anerkannten Ergotherapeuten durchgeführt wird."Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ergotherapie
"Jeder Behandlung geht die ergotherapeutische Befunderhebung und die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans voraus.Dazu muss die ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose, der Indikation und der Therapieziele berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wird die ergotherapeutische Befunderhebung durchgeführt und der Behandlungsplan erstellt, aus dem Nah- und Fernziele der Therapie hervorgehen. Im Behandlungsverlauf werden diese regelmäßig überprüft und an das momentane Zustandsbild des alten Menschen angepasst. Dazu ist die regelmäßige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt erforderlich."Quelle: http://www.ifap.de/bda-manuale/demenzcase/beteiligte/ergotherapie.html
Ein Ergotherapeut kann innerhalb seiner "Selbstzahlerpraxis" durchaus ergotherapeutische Verfahren anwenden, diese wird dann jedoch nicht über eine Verordnung abgerechnet, sondern privat bezahlt!
Ich stelle hier erst einmal rein was z.B. der Chef-Trainer, bzw. der Vize Präsident der Schule sich definiert... Nichtmediziner!
Aber ich denke so langsam ist dieses Thema durch ausdisskutiert oder?