Wenn ich in einer Anzeige anbiete "Stottern mit Hypnose bekämpfen", dann setze ich mich der großen Gefahr aus, wegen des HPG belangt zu werden. Aber wer will mir verbieten, solche Kurse anzubieten: "Hypnotische Prüfungsvorbereitung für Stotterer"?Bei deiner rechtlichen Würdigung beschränkst du dich allein darauf festzustellen, dass viele Leute (unerkannt) "krank" seien. Und damit ist für dich offenbar der Lolli gelutscht, also verstoßen Lebensberater gegen das HPG. Aber dieses verbietet gar keine generelle "Hilfestellung für Kranke".
Selbstverständlich muß das Problem, das ein Lebensberater "behandelt", ......Wenn ein Lebnsberater gewissenhaft mit guter Zuverlässigkeit ausschließen will, solche Fälle zu beandeln: ...
Glaubst Du wirklich, daß es einen Unterschied mache, ob ich sage: "Souverän durch die Prüfung" oder "Prüfungsängste überwinden"?
danke, dass du dafür einen neuen Thread eröffnet hast!
Oder bist du der Meinung, dass diese und weitere berufs- und gewerbsmäßige Dienstleistungen nur von Heilberechtigten erfolgen dürften, weil derjenige ja nun unstrittig krank ist?
Und da bin ich nach wie vor der Meinung, dass "souverän durch die Prüfung" nun aber ganz und gar nicht einen Verstoß gegen das HPG bedeutet (im Sinne der Eindruckstheorie aus der Rechtsprechung).
Wenn man dagegen unmittelbar die soziale oder spezifische Phobie, die einer krankhaften Prüfungsangst zugrundeliegt, selbst angeht, um diese zu lindern oder zu heilen, dann wäre dies m.E. ein Verstoß gegen das HPG.Denn dann tut man, wenn vielleicht auch weniger effektiv, dasselbe, was ein Psychotherapeut tut.
Wenn so etwas nicht verboten sein sollte, welche "professionellen" Interventionen bei patholog. Prüfungsängsten fallen denn dann unter das HPG?
Selbstunsicherheit ist ein wichtiges "Zusatzsympotm" einer Depression, und Symptom diverser Angststörungen, ebnso wie diverser Persönlichkeitsstörungen (z.B. selbstunsichere Persönlichkeitsstörung).Wie soll der Lebnsberater Deiner Meinung nach in der Praxis solche Fälle einigermaßen zuverlässig erkennen und ausschließen?
Z.B. analytische Ermittlung einer Ursache, Aufarbeitung von etwaigen ursächlichen Traumata usw.
Das sollte aber gar nicht die Frage sein, frag mal 'andersrum': wann war der Therapeut erfolgreich? Wenn jemand keine Prüfungsängste mehr hat.Wann war der 'Lebensberater' erfolgreich? Wenn der Patient die Prüfung bestanden hat.
Das ist ein grundsätzliches und schwieriges Problem, über das wir uns ja auch schon privat ausgetauscht haben: eine Patentlösung hab ich da auch nicht.
Es ist dennoch ein anderes Thema als das, was wir hier eigentlich haben. Hier kommt ja niemand und sagt: "Mir geht es ganz fürchterlich xy, hilf mir mal, das zu ändern!", hier geht es darum, dass jemand kommt und sagt: "Mir geht es ganz fürchterlich xy, hilf mir mal, dass ich trotzdem durch die Prüfung komme!"
Es ist dennoch ein anderes Thema als das, was wir hier eigentlich haben. Hier kommt ja niemand und sagt: "Mir geht es ganz fürchterlich xy, hilf mir mal, das zu ändern!", hier geht es darum, dass jemand kommt und sagt: "Mir geht es ganz fürchterlich xy, hilf mir mal, dass ich trotzdem durch die Prüfung komme!"Sollte er dabei das Erstere fordern, kann man ihn ja immernoch abweisen, die von mir vorgeschlagene Formulierung soll ja nicht bedeuten, dass man nun jeden Klienten annehmen müsse (oder dürfe), der sich daraufhin meldet.
In der Verhaltenstherapie erfolgt das aber auch nicht, sondern es geschieht eher das, was Du weiter oben beschrieben hattest, etwa, daß man ihn mithilfe von Entspannungsübungen vorbereitet.
Wenn er aber das psycholgische Problem "Schulstreß" selbst behandelt......Ob eine solche Behandlung "analytisch" ausgerichtet ist, ist dabei ohne Bedeutung.......falls die behandelte Angst selbst krankhaft ist, natürlich....Wichtig ist, daß das psychische Problem spezifisch behandelt wird.
In beiden Fällen kommt der Patient/Klient, um die Prüfung bzw. Prüfungen erfolgreich zu bestehen, und in beiden Fällen versucht man, zu diesem Behufe eine Angst zu neutralisieren bzw. zu reduzieren.
Außerdem gehört m.W. zum Auftrag des Therapeuten und Psychiaters nicht allein, die Erkrankung als solche zu behandeln - sondern z.B. auch ihre sozialen Aspekte und Folgen,bzw. deren psychische Aspekte.
Siehst Du denn zumindest den Ansatz einer Lösung?
Ich wette, daß praktisch jeder Lebensberater bei der Angst und ihrer Bewältigung bzw. Reduktion ansetzen wird - und muß.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann soll der Lebnsberater nicht die patholog. Prfungsangst behandeln, sondern nur für den Erfolg sorgen.
Wenn ich als potentieller Klient so etwas lesen würde, dann würde ich nicht nur erwarten, daß ich die Prüfung erfolgreich bestehe. Ich würde auch erwarten, daß ich das auf eine bestimmte Art und Weise mache: (...) auch ohne zu großen Aängste und Nervosität. Souverän eben.
Ohne daß es mir "ganz fürchterlich" geht (Lutz)
Erwähnte ich schon, dass du jeden Umgang mit einem Problem als "Behandlung" darstellst?
Ja. Was will das HPG? Das, was Ärzte/Therapeuten/HPs kraft Ihrer Befugnis tun, sollen auch nur diese tun, Nicht-Heilberechtigte sollen nicht in Konkurrenz zu diesen treten. Das ist für mich eine praktikable Leitlinie - trotz aller Unschärfen.
ZitatIch wette, daß praktisch jeder Lebensberater bei der Angst und ihrer Bewältigung bzw. Reduktion ansetzen wird - und muß. ZitatDa halte ich dagegen. Was hältst du von einer Intervention, die die Angst im Zusammenhang mit der Prüfung noch steigert - so sehr, dass der Prüfling sich sogar übergeben muss - allerdings erst nach der Prüfung?Oder wie wäre es mit einer Angst, die gefälligst schon 5 Stunden vor der Prüfung einzusetzen habe (-> Habituation)?Und dann wäre da noch die besonders schlimme Angst, die sich ganz bestimmt während der Prüfung zeigen wird, und zwar im linken Fuß, weit weg vom Gehirn, usw.Der Werkzeugkasten der Hypnose ist ja riesig...
Da halte ich dagegen. Was hältst du von einer Intervention, die die Angst im Zusammenhang mit der Prüfung noch steigert - so sehr, dass der Prüfling sich sogar übergeben muss - allerdings erst nach der Prüfung?Oder wie wäre es mit einer Angst, die gefälligst schon 5 Stunden vor der Prüfung einzusetzen habe (-> Habituation)?Und dann wäre da noch die besonders schlimme Angst, die sich ganz bestimmt während der Prüfung zeigen wird, und zwar im linken Fuß, weit weg vom Gehirn, usw.Der Werkzeugkasten der Hypnose ist ja riesig...
Diesem deinen Eindruck kann ich nicht widersprechen. Aber worum ging es? Es ging um "rechtlich unbedenkliche" WERBUNG in einer Anzeige. Natürlich bleibt es einem ersten Gespräch vorbehalten, im Detail abzuklären, was ein Lebensberater leisten kann (und darf) und was nicht.
Und abschließend: ich will dich ja beileibe nicht bekehren/überzeugen und hatte schon im Ursprungsthread geschrieben, dass man unterschiedliche Auffassungen haben könne. Will ja hier nur auf deine Fragen antworten und meine Position verdeutlichen, der man sich aber natürlich nicht anschließen braucht.
ich habe das Gefühl das ich in ein Mienenfeld getreten bin.
Wie leicht Worte missverstanden werden können sieht man hier.