Ich fände schön, wenn du Miraculus, doch mal hier einen Werbetext für Lebensberater mit und ohne HPG reinschreibst. Nur mal angenommen, du würdest deine Fähigkeiten doch irgendwann einmal kommerziell einsetzen und für diesen Zweck eine Homepage erstellen. Was würdest du schreiben, was dich nach deiner rechtlichen Auffasung im "grünen" Bereich hält.
Ansonsten zum Thema: wenn du einfach geschrieben hättest: "Ich finde das HPG immernoch daneben", hättest du wohl allen viel Schreibarbeit erspart.
Aber dann zitierst du aus einem Artikel, der aufs Heftigste eine behauptete Inkompetenz von Allgemeinärzten im Hinblick auf psychische Erkrankungen kritisiert und die Unterversorgung psychisch Kranker bemängelt, stellst heraus, dass dann Lebensberater erst recht nicht in der Lage seien, psychische Erkrankungen zu erkennen, sprichst dich aber im gleichen Atemzug für eine Therapiefreiheit unter Wegfall des HPG aus. Würde dann deiner Meinung nach psychisch Kranken besser geholfen? Oder wäre es dann wurscht, was mit unseren psychisch Kranken geschieht, weil eine "Therapiefreiheit" wichtiger wäre?
Die Frage ist nur, ob ein kommerzieller Lebensberater das auch so umsetzen kann?
Um es kurz zu machen: Ich könnte keine Angrenzung machen, nicht in einem einzigen der genannten Fälle. Nicht nur keine perfekte, nein, noch nicht einmal eine ungefähre.
Oder ein anderer Fall. Ein Bekannter von mir meinte, daß er vielleicht in der Kindheit mißbraucht worden sei und bat mich, eine Regression mit ihm zu machen.Dies würde m.E. nicht unter ein Gesetz fallen, denn es lag keine PTBS oder eine andere Erkrankung vor, zu der ein Zusammenhang über ein spekulatives Trauma zu vermuten wäre.
Und dann gehe ich oft auch nicht mit "formeller" Hypnose vor, sondern spreche ganz allgemein mit dem Bekannten darüber, so, wie man eben auch über etwas anderes spricht.
Was würdest du schreiben, was dich nach deiner rechtlichen Auffasung im "grünen" Bereich hält.
Ich würde "Unbedenkliches" als Werbung reinschreiben
Ich kann auch nichts fürs HPG, aber ist hier auch nur 1 Fall bekannt, wo jemand nach dem HPG belangt wurde, weil er angeblich eine Krankheit oder Störung behandelt hat, von der der Patient nichts wusste und wissen konnte, von der ein Lebensberater nichts wusste und wissen und konnte und von der der Richter nichts wusste und wissen konnte?
Aber wenn jemand kommt, um endlich souverän durch die Prüfung zu kommen, dann haben wir ein psychisches "Problem" im weitesten Sinne, und dafür, daß hier eine phobische Störung vorliegen kann und mit einiger Wahrscheinlichkeit vorliegt, soricht sehr viel. Diese zu behandeln, sei es durch Verminderung oder Dissoziation der krankhaften Angst, dürfte unter das Gesetz fallen.Für die anderen Beispiele gilt Analoges.
Betrachten wir nur die Fälle, bei welchen man realsitischerweise mit einem krankhaften Hintergrund zu rechnen hat, und lassen wir die weg, wo ein solcher vernünftigerweise nicht anzunehmen ist! Smiley Lassen wir Fälle eines entschuldbaren Tatbestandirrtums weg und nehmen wir nur die, wo an sich durchaus klar ist, daß ein erhebliches Risiko besteht, wiederholt oder gar oft psych. Krankheiten zu lindern, weil diese Gefahr in der Natur der Sache liegt!
Und jetzt, wo man gegen einige deiner Ansichten hier mit DEINEN EIGENEN Argumenten ins Feld zieht, kommt so etwas:
Auch habe ich Susanne und einen Psychiater danach gefragt, was sie von meinen Argumenten halten
laß uns doch bei einem ruhigen Ton bleiben und auf Aussagen verzichten, die die Mehrheit der Menschen mit gutem Grund als beleidigend interpretieren wird,
Wie kommst du darauf? Wenn du Toms Aussage als beleidigend empfindest, ist das ok, aber sprich doch bitte nicht für den Rest der Welt, denn die könnten vielleicht eine ganz andere Meinung haben!
Und damit willst du den ein oder anderen hier auch noch dazu nötigen, nur die Dinge hinzunehmen, die gerade in dein beschränktes Weltbild passen. Ich persönlich empfinde das als unverschämt und armselig.
Du bist derjenige, der hier zum Teil recht harmlose Formulierungen, extrem interpretiert!Du bist dejenige, der grundsätzlich aus Mücken Elephanten macht!
Und damit bin ich hier raus; mal wieder . . .
ich habe nur erwähnt,daß ich Susanne im Forum gefragt hatte, weil ich damit zeigen wollte, daß ich meine These gerne einer fachlich-kritischen Überprüfung stelle.Ich habe nichts Privates in die Öffentlichkeit gezerrt.
Wenn Du dies nicht als beleidigend oder ins Persönliche gehend empfindest, und nichts dagegen einzuwenden hättest, wenn man so mit Dir spricht, dann respektiere ich das natürlich.