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Autor Thema: Wichtig (nicht nur) für Heilberechtigte: das "Heilmittelwerbegesetz" (HWG)  (Gelesen 9145 mal)

Offline Lutz

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Hallo ihr,

ich habe mich nun mal eingehender mit dem o.g. Gesetz befasst und muss bekennen, dass ich das schon früher hätte tun sollen und dass ein Beitrag dazu mehr als überfällig ist. Warum? Weil die meisten mir bekannten(!) Internetseiten insbesondere von Heilberechtigten (Ärzten, Heilpraktikern pp.) schlicht und einfach gegen dieses Gesetz verstoßen und damit nicht nur eine mit Geldbuße bewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sondern auch einen "unlauteren Wettbewerb" und damit kostenpflichtig abmahnbar sind.
Das "Tückische" am HWG: es verbietet Dinge, von denen man m.E. gar nicht glauben sollte, dass sie verboten sind...

Ich muss voranstellen, dass das natürlich nur meine Meinung ist und keine Rechtsberatung sein kann und soll.
Dennoch kann ich etwaigen Betroffenen nur anraten, für sich selbst zu prüfen (oder prüfen zu lassen), inwieweit sie gegen das HWG verstoßen.

Ich will im folgenden versuchen, die Bedeutung des HWG vor allem für Hypnotiseure und insbesondere deren Internetseiten herauszustellen:


Was betrifft das HWG?
Das HWG betrifft die Werbung für "Verfahren, Behandlungen (...), soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschaden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht..."

Bei einer typischen Internetseite eines Hypnotiseurs wird man davon ausgehen können, dass diese (auch) Werbezwecken für die eigene Dienstleistung dient.
Der Gesetzestext lässt vermuten, dass er sich zunächst mal an Heilberechtigte richtet, denn nur die dürfen überhaupt so eine Dienstleistung anbieten. Aber: wenn z.B. jemand ohne Heilberechtigung dennoch so eine Dienstleistung anbietet (was er nach dem HPG vielleicht gar nicht dürfte), dann trifft das HWG auch auf ihn zu, denn es richtet sich nicht an bestimmte Personengruppen, sondern behandelt lediglich Werbemaßnahmen (die jeder vornehmen kann - unabhängig davon, ob er das Beworbene tun darf).


Was verbietet das HWG?
Da werden eine ganze Reihe von Dingen genannt, wovon die folgenden vielleicht die interessantesten sind.
Es darf Klienten/Patienten ggü. nicht für das angebotene Verfahren (hier: Hypnose) und damit für die eigene Dienstleistung geworben werden

- mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf,
- mit Angaben, daß (...) das Verfahren, die Behandlung, (...) ärztlich (...) geprüft ist oder angewendet wird,
- mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,
- mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen...

Aus all dem (und weiterem) folgt:
Als heilberechtigter Hypnoseanwender darf man auf seiner Internetseite äußern, dass man Hypnose anbietet - Punkt und Ende.

Es ist nicht gestattet, die Wirksamkeit dieser Hypnose zu behaupten oder auf Forschungsergebnisse/Gutachten zu verweisen.
Es ist nicht gestattet, Beispiele für die Wirksamkeit anzugeben.

Und das vielleicht Wichtigste: man darf auch keinerlei Angaben zur persönlichen Ausbildung/Qualifikation machen und damit werben!
Man darf nicht schreiben, wo und wie man die Hypnose erlernt hat, man darf nicht von Zeugnissen oder Urkunden berichten, nicht von erworbenen anwendungsspezifischen (Fantasie-) Titeln berichten, nicht von Urkunden, qualifizierenden Mitgliedschaften oder sonstwas!
Und gerade hiergegen wird "regelmäßig" verstoßen - verständlich, wie ich finde, aber verboten!

Wer das nicht glaubt, möge sich selbst mal das ganze HWG und einen "verständlichen" Kurz-Kommentar dazu geben:

http://www.agpf.de/Heilmittelwerbegesetz.htm

Und das HWG verbietet noch etwas, nämlich die Werbung "mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind".

Dies bedeutet: wer nur bestimmte Begriffe benutzt, diese aber nicht hinreichend erklärt, verstößt ebenfalls gegen das Gesetz!
Wer also (vielleicht ergänzend) auf TCM, BSFF, EMDR, NLP, Timeline, EgoState oder sonstwas verweist, ohne es zu erklären, ist ebenfalls dran!

siehe dazu auch:
"Heilpraktiker darf nicht mit unverständlichen Fachbegriffen werben - LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.06, Az.: 12 O 66/05"
http://www.aufrecht.de/index.php?id=5134

In der Hoffnung, damit ein bisschen zur Aufklärung (und Entrüstung?  ;D) beigetragen zu haben -

lieben Gruß
Lutz

Offline Matt_D

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Äh, wie?

Ich als Hypnose-Dienstleiter (in Spee) darf nicht dafür werben?

Dann verschwinden aber bald alle Websiten im Internet. *hüstel*

Oder habe ich das falsch verstanden?

Gruß
Matt

Offline Lutz

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Hallo Matt,

kommt drauf an.  :)

"Verfahren, Behandlungen (...), soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschaden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht..."

Wenn du nicht heilkundlich tätig bist, praktisch also keine Heilberechtigung hast, betrifft dich das Gesetz nicht.
Wenn du aber heilkundlich tätig bist (HP Psych, Psychologe, Arzt...), dann darfst du nur angeben, dass du Hypnose anbietest - mehr aber nicht!

Verboten sind Hinweise auf Ausbildung, Diplome, Fortbildungen, qualifizierte Mitgliedschaften in Verbänden pp. - all das ist nicht gestattet. Und genau dagegen verstoßen die meisten mir bekannten Internetseiten, Anzeigen, Flyer usw.; die wollen meistens eine besondere Kompetenz herausstellen - was m.E. verständlich ist, leider aber auch verboten. Seit 1994.

Lieben Gruß
Lutz

Offline Tom

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Hallo,

habe gerade diesen Link gefunden. Deckt sich teilweise mit dem bisher hier geschriebenen:

http://www.landsiedel-seminare.de/newsletter/2006-05/coaching.pdf

Grüße,
Tom

Offline Miko

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Besten Dank für diesen Link. Endlich erscheint mal was, wo auch drinsteht, was ERLAUBT ist. Hier liest man ja bald nur noch von Verboten, Verboten, Verboten. Diesbezügliche Aufklärung ist sicher wichtig, aber muss sich das zu einem Hauptthema entwickeln???
LG
Miko

Offline Matt_D

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Hallo,

@Lutz:
Zitat
Wenn du aber heilkundlich tätig bist (HP Psych, Psychologe, Arzt...), dann darfst du nur angeben, dass du Hypnose anbietest - mehr aber nicht!
*erleichtertseufz*
Achso, ja genau. Eben das, was auf einer korrekten Visitenkarte ist.

Gut, mit der Ausbildung werben finde ich auch nicht so besonderst, aber Du hast Recht, das machen
sehr viele.

Aber in seiner Praxis darf man die "zertifikate" doch aushängen, oder?

Ja, Rechtlich ist viel zu überprüfen, deswegen dauert es bei mir auch so lange. ;-)

Gruß
Matt

Offline Lutz

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@ Miko:

Zitat
Hier liest man ja bald nur noch von Verboten, Verboten, Verboten.

Ich dachte naiver Weise, es wäre besser, hier davon zu lesen, als erstmalig in der Abmahnung, die man gerade bekommen hat.  :)

Zitat
Endlich erscheint mal was, wo auch drinsteht, was ERLAUBT ist.

Vorsicht - das 'Kleingedruckte' beachten! Da steht: "Zulässig, sofern keine Heilbehandlung..."
Mit anderen Worten: erlaubt, es sei denn, es ist verboten!

Und abgesehen davon erlaube ich mir, die geäußerte Rechtsauffassung des Herrn Rechtsanwaltes als sehr gewagt einzustufen. Zu behaupten, man dürfe ohne Heilberechtigung Therapie anbieten (Gestalt- u. Gesprächstherapie), dürfte in der Praxis sehr schnell sehr gefährlich werden.
Weiterhin macht er den Fehler, "Therapieverfahren" als solche als "erlaubt" einzustufen (z.B. NLP). Das ist aber rechtlich Unsinn. Wenn ich eine Behandlung von z.B. Krebs mit NLP-Techniken anbiete und durchführe, ist das natürlich verboten. Rechtlich entscheidend ist nicht ein Verfahren, sondern die Zielrichtung (gilt auch für die genannte Hypnose).

Und wie er zu der Auffassung kommt, dass es erlaubt sein könne, ohne Heilberechtigung "Heilungsprozesse mental zu unterstützen", bleibt mir total verborgen. Wenn ich einem Richter sage: "Ich habe die Migräne des Patienten nicht behandelt, ich habe lediglich seinen Heilungsprozess mental unterstützt", wird der mich wahrscheinlich auslachen.

Ich würde jedenfalls über diese Brücken nicht gehen. Sowas zu behaupten, schreit geradezu nach einer Abmahnung. ;)
Aber dazu soll sich jeder gerne selbst seine Meinung bilden.


@ Matt:

Zitat
Aber in seiner Praxis darf man die "zertifikate" doch aushängen, oder?

Nicht, wenn jemand heilkundlich tätig ist! Lies dir doch bei Interesse mal den ersten von mir angebotenen Link durch... da wurden z.B. angeblich zwei Ärzte entlassen, nur weil sie mündlich vor einer OP darauf hingewiesen hatten, wo sie ausgebildet wurden!

Lieben Gruß
Lutz

Offline Matt_D

  • HypnoSequenz
  • Beiträge: 85
Hi Lutz,

echt eine komische Sache.

Da werden aber die ganzen Zertifikats-Jäger aber enttäuscht sein.

Ganz schön heftig.

Gruß
Matt


 

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